Früherer Bundestagsabgeordneter Krefelder SPD-Politiker Scheelen klagt auf Rente neben den Diäten

Krefeld · Die Rentenversicherung hat dem Krefelder SPD-Politiker Bernd Scheelen seine Altersversorgung gekürzt, weil er Diäten bekommt. Das wollte dieser nicht auf sich sitzen lassen – und klagte.

 Bernd Scheelen saß von 1994 bis zum Herbst 2013 für die SPD im Bundestag.

Bernd Scheelen saß von 1994 bis zum Herbst 2013 für die SPD im Bundestag.

Foto: Boris Schmidt

Die Rentenversicherung hat dem Krefelder SPD-Politiker Bernd Scheelen seine Altersversorgung gekürzt, weil er Diäten bekommt. Das wollte dieser nicht auf sich sitzen lassen — und klagte.

Wenn einer als Bundestagsabgeordneter stolze 8000 Euro Diäten bekommt, wozu braucht er dann noch Rente? Die Rentenversicherung kürzte deshalb Bernd Scheelen (68) die Rente um 80 Prozent zusammen, zumal es so auch im Abgeordnetengesetz vorgesehen ist. Doch Scheelen klagte — und verlor vor dem Düsseldorfer Sozialgericht. Was von außen leicht unter die Rubrik "raffgierige Abgeordnete" fallen könnte, ist für Scheelen zur Mission geworden: Er will die Rente retten.

"Mir geht es um das Prinzip, nicht um das Geld", erläutert der frühere Krefelder Bürgermeister, der von 1994 bis zum Herbst 2013 für die SPD im Bundestag saß. Als Privatmensch hätte er ab Anfang 2013 seine volle Rente aus 16 Jahren Arbeit für Bundeswehr und Pharmaindustrie bekommen. Doch als Abgeordneter kam davon nur ein Fünftel an — für Scheelen eine Ungerechtigkeit. Schließlich bekämen Richter in vergleichbaren Fällen die Renten nicht gekürzt.

Vor allem wollte er vom Verfassungsgericht möglichst schnell eine klare Aussage, ob der Gesetzgeber überhaupt Rentenansprüche infrage stellen darf. Scheelen: "Was heute mit Abgeordneten gemacht wird, könnte bei knapper werdenden Rentenkassen auch anderen Berufsgruppen drohen." Und deshalb stellt er sogleich klar: "Wären meine Diäten gekürzt worden statt meine Rente, wäre ich nicht vor Gericht gegangen."

Die Eigentumsgarantie umfasse auch die durch eigene Leistung erworbenen Rentenansprüche. Ein Eingriff sei deshalb nicht in Ordnung. Und da das Verfassungsgericht in den 80ern schon mal darüber geurteilt habe, hätte das Sozialgericht Scheelens Anliegen auch direkt Karlsruhe vorlegen können. Das tat es nicht, und so hat Scheelen nun die Hoffnung, dass die nächste Instanz das Verfassungsgericht direkt um Klärung bittet. "Ob ich nun die 4000 Euro bekomme oder nicht, macht mich nicht reicher oder ärmer", sagt Scheelen.

(may-)
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