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Krefeld Beißende Autofahrerin zeigt vor Gericht Reue

Krefeld · Eine ganze Reihe von Delikten – Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – wirft die Staatsanwaltschaft einer Akademikerin aus Krefeld vor.

Eine ganze Reihe von Delikten — Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr — wirft die Staatsanwaltschaft einer Akademikerin aus Krefeld vor.

Im August vergangenen Jahres soll sie einen 22-jährigen Verkehrsteilnehmer auf der Jentgesallee überholt, ihn ausgebremst und die Straße blockiert haben, damit er nicht weiterfahren kann. Dann soll die 45-Jährige mit Fäusten eine Beule in sein Fahrzeug geschlagen, ihn gebissen haben und auf ihn zugefahren sein.

Vor dem Krefelder Amtsgericht räumte die 45-Jährige die Taten teilweise ein. Sie sei völlig überfordert gewesen, erklärte die Frau zerknirscht ihre damalige Situation. Ihr Mann sei schwer erkrankt, sie habe dringend nach Hause gewollt, um ihre kleine Tochter zu betreuen und weitere wichtige Termine gehabt.

Auf der Jentgesalle hätte sie deshalb schneller fahren wollen als erlaubt und das Fahrzeug vor ihr von rechts überholen wollen. Dies habe der Fahrer zunächst verhindert. Als es ihr dennoch gelang, habe sie sich vor ihn gedrängt.

Gebissen und gekratzt habe sie ihn, weil er sie bis zum Eintreffen der Polizei festhalten wollte. Sie habe aber dringend nach Hause gewollt. Dass sie mit dem Wagen auf ihn zufuhr, als er ihr Kennzeichen notierte, stritt sie ab. Der Vorfall tue ihr Leid, sagte die mehrfache Mutter entschuldigend.

"Sie hat sich völlig daneben benommen", so ihr Anwalt. Das sei allerdings eine einmalige Verfehlung gewesen. Sie sei weder vorbestraft noch jemals zuvor im Straßenverkehr auffällig geworden. Im Hinblick darauf, und weil ihr der Führerschein entzogen wurde, hoffte der Anwalt auf eine Einstellung des Verfahrens.

Die Angeklagte hatte dem Geschädigten noch während des gestrigen Verhandlungstages eintausend Euro als Schadensersatz übergeben. Der 22-Jährige erklärte, er habe darüber hinaus kein Interesse an der Strafverfolgung der Autofahrerin. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor hingegen das öffentliche Interesse bejaht. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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