Sondergebiet in Korschenbroich aufgehoben Kein Fabrikverkauf von Textilien mehr im Außenbereich

Korschenbroich · Die Stadt hebt das Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel an der Friedrich-Ebert-Straße auf. Welche Folgen das hat und warum Einzelhändler in den Ortszentren somit geschützt werden sollen.

 Ein Verkauf von Textilien im Außenbereich ist nicht mehr möglich.

Ein Verkauf von Textilien im Außenbereich ist nicht mehr möglich.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Planungsrecht und Ökostandards: Um diese beiden Themen ging es jetzt im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege, als über eine Verkaufshalle im Gewerbegebiet an der Friedrich-Ebert-Straße gesprochen wurde. Diese Immobilie wurde bislang von einem Textilhändler genutzt. Er hat nun sein Geschäft aufgegeben und die Halle steht leer.

„Es geht jetzt darum, den Bebauungsplan auf seinen Urzustand zurückzustellen“, sagte Ausschussvorsitzender Hans-Willi Türks (CDU). Zurückgestellt werden muss der Plan deshalb, weil das bisherige Planungsrecht an dieser Stelle nur einen großflächigen Einzelhandel vorsieht, der ausschließlich das Sortiment „Bekleidung/Wäsche“ anbieten darf. So würde das Planungsrecht sehr eingeschränkt und die Nachnutzung wäre stark eingeschränkt, erklärt die Verwaltung.

Die Stadt hatte dieses Planungsrecht im Jahr 2004 als Sondergebiet für den großflächigen Textilhandel festgesetzt. Hintergrund war seinerzeit, dem Unternehmen Mexx den Fabrikverkauf seiner Waren zu ermöglichen. Das sei mit der Bezirksregierung abgestimmt gewesen, so die Stadt. Später konnte dieses Planungsrecht weiter gelten, da die Textilfabrik Severin Daners das leerstehende Mexx-Gebäude übernahm.

Der Ausschuss stimmte nun einstimmig zu, die Fläche an der Friedrich-Ebert-Straße künftig nicht mehr als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel auszuweisen. Denn den will die Stadt im Rahmen ihrer städtebaulichen Ziele nur noch im zentralen Versorgungsbereich unterbringen. Mit der Änderung des Planungsrechts will die Stadt auch ihren Einzelhandel in den Zentren der einzelnen Stadtteile schützen.

Christian Tümmers (Bündnisgrüne) bat darum, mit der Änderung auch die aktuellen Ökostandards aufzunehmen. „Wir haben uns bewusst entschieden, die ganze Sache nicht zu kompliziert zu machen“, sagte der Leiter des Amtes für Bauordnung, Dieter Hoffmanns. Es gehe darum, dass nun für die Fläche genau die Festsetzung gelte, die auch das umliegende Gewerbegebiet habe. Zudem, so machte es Hoffmanns deutlich, gelten bei Bauanträgen in Gewerbegebieten auch alle Umweltstandards, die von der Stadt beschlossen worden seien. Daher stimmten auch die Bündnisgrünen der Änderung schließlich zu.

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