Kaarst Stadt plant Einsatz von Familienhebamme

Kaarst · Die Stadt Kaarst möchte mit Hilfe einer Familienhebamme die Startbedingungen von jungen Familien verbessern. Im Jugendhilfeausschuss wurde ein Konzept für die zusätzliche Betreuung vorgestellt. Dafür gibt es auch Geld vom Bund.

 Die Betreuung in den ersten Wochen nach der Geburt gehört zum Arbeitsfeld einer Hebamme (hier Veronika Jankowski, r.). Eine Familienhebamme aber begleitet Familien bis zum ersten Geburtstag des Kindes.

Die Betreuung in den ersten Wochen nach der Geburt gehört zum Arbeitsfeld einer Hebamme (hier Veronika Jankowski, r.). Eine Familienhebamme aber begleitet Familien bis zum ersten Geburtstag des Kindes.

Foto: dpa

Mit dem Beruf der Hebamme wird hauptsächlich die Geburt an sich und die Schwangerschaftsbegleitung verbunden. Der Aufgabenbereich reicht allerdings darüber hinaus. Eine Familienhebamme betreut junge Eltern bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Ihre Zielgruppe ergibt sich aus sozialen oder medizinischen Gründen, so gehören darunter etwa minderjährige Mütter, Eltern mit Früh- oder Mehrlingsgeburten, mit Schreikindern sowie Eltern mit psychischen Erkrankungen oder sozialen Problemen.

Die Stadt Kaarst möchte diese Arbeit in das Konzept der "Frühen Hilfe" nun einbinden und stellte ihre Idee im Jugendhilfeausschuss vor. Die "Frühe Hilfe" zielt generell darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft nachhaltig zu verbessern. Seit 2010 verfolgt das Jugendamt Kaarst in Kooperation mit den Jugendämtern Grevenbroich und des Rhein-Kreises dieses Ziel.

Zum Konzept gehört unter anderem das freiwillige Angebot des Begrüßungspakets: Die Kinderkrankenschwester Miriam Hoffmann besucht die jungen Eltern zu Hause und überlässt ihnen Broschüren zu Kindergesundheit, Pflege und Ernährung sowie Informationen zu Beratungs- und Betreuungsangeboten. Hoffmann hat damit den ersten Zugang zu den Familien — was auch die Zusammenarbeit mit einer zusätzlichen Familienhebamme sinnvoll macht. Eine Familienhebamme verfügt über eine Zusatzausbildung, die sie auch befähigt, soziale Arbeit mit Familien in schwierigen Lebenssituationen zu leisten.

Der Zugang soll für Betroffene möglichst einfach sein. Neben dem Begrüßungspaket soll über das Angebot bei Gynäkologen, in Krankenhäusern und durch andere Beratungsstellen informiert werden.

Die Fachstelle "Frühe Hilfe" ist bei der Evangelischen Familien- und Jugendhilfe mit Sitz in Büttgen angesiedelt. Sie wäre auch dazu bereit, die zusätzliche Aufgabe der Familienhebamme zu übernehmen. Insgesamt wäre für die Kooperationspartner vorstellbar, dass hierfür eine Vollzeitstelle eingerichtet wird, die jedoch auf Teilzeitstellen gesplittet werden soll, um Vertretungen sicherzustellen. Darüber hinaus soll eine pädagogische Fachkraft zur Einzelfallberatung zur Verfügung stehen.

Der Einsatz einer Familienhebamme steht unter dem Vorbehalt der Auszahlung staatlicher Fördergelder. Anfang 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft für verstärkte Aktivitäten und Netzwerkarbeit der Kommunen im Bereich "Frühe Hilfe". Der Einsatz einer Familienhebamme zuzüglich der Beratung durch die pädagogische Fachkraft kostet rund 44000 Euro im Jahr. Der Bund stellt den Projektpartnern für 2013 Mittel in Höhe von 44613 Euro zur Verfügung. Die Förderung ist bis 2014 befristet. Eine dauerhafte Auszahlung aber ist in Aussicht gestellt, sodass die Familienhebamme zum Regelangebot entwickelt werden könnte.

(NGZ/rl)
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