Kaarst Schulbus: So sieht die Übergangslösung aus

Kaarst · Eigentlich hatten Verwaltung und Politik geplant, nach den Sommerferien nur noch die Grundschüler kostenlos mit dem Schulbus zu befördern, die einen entsprechenden rechtlichen Anspruch nach der NRW-Schülerfahrtkostenverordnung haben.

 Insgesamt 195 Grundschüler sollen nach dem Vorschlag der Stadt im kommenden Schuljahr noch mit dem Schulbus fahren dürfen.

Insgesamt 195 Grundschüler sollen nach dem Vorschlag der Stadt im kommenden Schuljahr noch mit dem Schulbus fahren dürfen.

Foto: Privat

Also — mindestens zwei Kilometer von der nächstgelegenen Grundschule entfernt wohnen oder der Schule über das Verfahren zur sonderpädagogischen Förderung zugewiesen sind. Jetzt soll es für die kommenden drei Schuljahre wahrscheinlich doch eine Übergangsregelung geben (die NGZ berichtete). Einen entsprechenden Vorschlag legt die Verwaltung dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung am 18. August vor.

Generell wird demnach in Kaarst jeder Grundschüler im Schulbus mitgenommen, der einen von der Stadt ausgestellten Fahrausweis vorzeigen kann. So viel ist klar. Der Ausweis muss künftig im Schulsekretariat beantragt werden. Den Schulen wird von der Stadt eine Straßenliste zur Verfügung gestellt, aus der hervorgeht, ob ein Anspruch auf Beförderung besteht oder nicht. Weil in Kaarst in den vergangenen Jahren viele Grundschüler ohne Anspruch und/oder Fahrkarte mit dem Schulbus gefahren sind, soll künftig stärker geprüft und kontrolliert werden.

Abgesehen von der grundsätzlichen Regelung könnten dann noch zusätzlich folgende Ausnahmen gelten. Im Schuljahr 2011/2012 würden auch weiterhin alle Grundschüler kostenlos befördert, die bislang — mit oder ohne Anspruch — mit dem Schulbus gefahren sind und deren Namen zum Stand 31. Juli der Verwaltung gemeldet wurden. Für Erstklässler würde das allerdings nur gelten, wenn es ein Geschwisterkind in den Klassen zwei bis vier derselben Schule gibt.

In den Schuljahren 2012/2013 sowie 2013/2014 könnten sich Eltern der oben genannten Schüler dann in ein von der Stadt finanziell unterstütztes privates Schulbusmodell "einkaufen". Ab 2014/2015 soll der private Schulbustransport wegfallen. Für den Fall eines Umzugs der GGS Stakerseite zur Bussardstraße könnten alle Schüler, die zum Zeitpunkt des Umzugs die GGS Stakerseite besucht haben, drei Jahre lang eine Schulbusfahrkarte bekommen.

Das ist der Kompromissvorschlag. Jetzt muss die Politik entscheiden. Laut Verwaltung entstehen durch die nötige Ausweitung der Buskapazitäten für das Haushaltsjahr 2011 zusätzliche Kosten von circa 5650 Euro.

(NGZ)
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