Kaarst Ikea: Weiter Ärger um Vergabe

Kaarst · Weil die Vergabekammer in Bezug auf die Rechtsberatung und Bauplanung für das Ikea/Hüngert II-Gelände um eine kurzfristige Stellungnahme gebeten hat, musste der Bürgermeister eine Dringlichkeitsentscheidung treffen.

Was fehlte, war die Zeit. Weil die Vergabekammer bei der Bezirksregierung im Verfahren zur Überprüfung der Kaarster Entscheidung in Bezug auf die Rechtsberatungs- und Bauplanungsleistungen für das Ikea/Hüngert II-Gelände Ende vergangener Woche einen Hinweisbeschluss erlassen hat, musste Bürgermeister Franz-Josef Moormann jetzt eine Dringlichkeitsentscheidung treffen.

Bis gestern hatte die Verwaltung Zeit, sich zu der Frage zu äußern, ob sie mit der Kölner Rechtsanwaltkanzlei CBH und dem Stadtplanungsbüro Jansen einen Gesamt- oder zwei Einzelverträge abschließen will. Die Antwort könnte – muss aber nicht – Auswirkungen auf die Frage haben, ob eine europaweite Ausschreibung nötig ist. Aus den Schriftsätzen der Stadt war der Wille bislang offenbar nicht eindeutig hervorgegangen. Die Dringlichkeitsentscheidung, die vom Bürgermeister und der SPD-Fraktionsvorsitzenden Elke Beyer unterzeichnet ist und den Mitgliedern des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am Mittwoch in nichtöffentlicher Sitzung erläutert werden soll, stellt jetzt klar, dass zwei Verträge geplant sind. Ein Anwalt hat der Verwaltung dazu geraten. Theoretisch kann die Entscheidung aber auch wieder gekippt werden.

Zur Erklärung: Im Dezember hatte der Ausschuss die Rechtsberatungs- und Bauplanungsleistungen frei, also ohne Ausschreibung vergebenen. Gegen die freie Vergabe hat eine Rechtsanwaltskanzlei aus Neckar-Gmünd ein Verfahren vor der Vergabekammer angestrengt. Anders als die Stadt Kaarst geht die Kanzlei davon aus, dass die Suche nach entsprechenden Anbietern europaweit hätte bekanntgemacht werden müssen. Drei Angebote gab es, die Mehrheit stimmte für das günstigste in Höhe von insgesamt 220 000 Euro (CBH und Jansen). Der maßgebende europäische Schwellenwert für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen liegt bei 193 000 Euro.

Die Stadt kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass eine europaweite Ausschreibung nicht notwendig ist, weil bei einer getrennten Betrachtung der Leistungen beide unter dem Schwellenwert liegen. Außerdem ist man der Auffassung, dass die rechtliche Beratung als "nachrangige Dienstleistung" nicht ausschreibungspflichtig ist. Das sieht die Vergabekammer wohl genauso.

Auch gebe es keine rechtliche Verpflichtung zur Erteilung eines Gesamtauftrages, sagt Moormann. Er sehe den Hinweisbeschluss deshalb nicht als Niederlage, sondern vielmehr als Bestätigung. "Sicher hätten wir klarer formulieren müssen", sagt er. "Ich gehe aber davon aus, dass das Vergabeverfahren unterm Strich nicht beanstandet wird." Eine endgültige Entscheidung der Kammer soll Ende kommender Woche fallen.

(NGZ)
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