Schmölderpark Hochneukirch Bürgerstiftung plant einen Sinnesgarten

Jüchen · Wegen der Corona-Krise ruhen derzeit alle Stiftungs-Projekte. Fast 10.000 Euro sollen in diesem Jahr ausgegeben werden. Das Konzept für den Schmölderpark soll dabei jedoch kostengünstig realisiert werden.

 Der Blick von oben auf den Schmölderpark in Hochneukirch. Hier soll der Sinnesgarten entstehen.

Der Blick von oben auf den Schmölderpark in Hochneukirch. Hier soll der Sinnesgarten entstehen.

Foto: Georg Salzburg (salz)

Bei der Bürgerstiftung herrscht wegen der Corona-Krise Stillstand. Der Vorstand konnte sich zuletzt vor Beginn der Ausgangssperre treffen. Mittlerweile wird nur noch schriftlich oder telefonisch kommuniziert, wie Vorsitzender Joachim Drossert berichtet. So seien zunächst fast alle Projekte vorläufig abgesagt worden. Er hofft aber, dass die Weihnachtsbaum-Wunschaktion wieder ablaufen kann. Es stehen der Bürgerstiftung noch fast 10.000 Euro für dieses Jahr zur Verfügung. Das Schwerpunkt-Projekt wird laut Drossert aber zumindest planerisch weiter verfolgt: der Sinnesgarten, der im Schmölderpark in Hochneukirch angelegt werden soll.

Die Idee dazu hatte Bärbel Meisen, die erst seit Kurzem im Vorstand der Bürgerstiftung mitarbeitet. Für das Großprojekt, dessen Realisierung immerhin auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt ist, hat sich die Bürgerstiftung bereits als Partner die Stadtverwaltung, die Lebenshilfe als Nachbar des Schmölderparks sowie die ebenfalls benachbarten Schulen, die Kita St. Pantaleon, den Jugendtreff B@mm und den Heimatverein Hochneukirch mit ins Boot geholt. Laut Drossert hatten noch vor der Corona-Kontaktsperre zahlreiche Gespräche mit allen Kooperationspartnern stattgefunden, wobei auch das von Bärbel Meisen entworfene Konzept für den Sinnesgarten diskutiert worden sei.

Zwar muss das Konzept noch mit der Stadtverwaltung abgestimmt werden, die ihren Betriebshof mit einsetzen soll. Durch Eigenarbeit der sonstigen Beteiligten soll die Anlage des Sinnesgartens aber möglichst wenig Kosten verursachen. Das Konzept sollte ursprünglich im März der Stadt Jüchen vorgestellt werden. Doch dann kam Covid-19 dazwischen. Die Stadt habe aber auf eine Voranfrage hin bereits ihre Unterstützung signalisiert. freut sich Drossert, der optimistisch in die Zukunft blickt: „Die Arbeit der Bürgerstiftung wird im zweiten Halbjahr 2020 wieder aufgenommen.“

Zum Sinnesgarten-Konzept gehören laut Drossert insgesamt 17 Ideen. Die Kinder und Jugendlichen der Grundschule und der Sekundarschule in Hochneukirch sollen sich als Paten langfristig für die Pflege des Sinnesgartens verantwortlich fühlen, betont der Vorsitzende der Bürgerstiftung. Der Sinnesgarten soll laut Drossert für alle Generationen zugänglich und nutzbar sein, er soll den Gedanken der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes vermitteln. „Und er soll Kinder für das Ehrenamt sensibilisieren“, wünscht sich Drossert.

Zu den Projektideen für den Sinnesgarten gehören unter vielen anderen die Gestaltung der Außenmauer zur Bahnstraße mit einem farbenfrohen Mosaik aus gesammelten Flaschenkunststoffdeckeln sowie bemalte Holzstelen. Hinweisschilder, Bänke und Mülleimer im Park sollen farblich gestaltet werden, ebenso wie Feen- und Trollhäuser an Baumstämmen aus Kieselsteinen oder Baumrinden.

Zunächst abgesagt werden müssen wegen der Corona-Krise allerdings die Projekte in den Seniorenheimen und Schulen, die jedoch nachgeholt werden sollen. „Insgesamt hat die Bürgerstiftung Jüchen für das Jahr 2020 Ausgaben in Höhe von etwa 9700 Euro für verschiedene Projekte geplant“, sagt Drossert. Dazu gehörten etwa die Singpause in der GGS Jüchen, die Schülerzeitung im Gymnasium, Vorträge in Gymnasium und Gesamtschule, der Bürgerpreis und das Kinderbewegungsabzeichen. Auch sollte das Jüchener Gitarrenfestival wieder unterstützt werden, wobei noch nicht klar ist, ob es diesmal wieder stattfinden kann.

Eine Verschiebung einzelner Projekte ins kommende Jahr sei problemlos möglich. Laut Satzung der Bürgerstiftung Jüchen müssen Spenden und Zuwendungen für die satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt werden. Soweit keine zulässigen Rücklagen gebildet werden können, sind diese Mittel grundsätzlich zeitnah zu verwenden. „Zeitnah bedeutet, dass die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalenderjahren für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden müssen“, sagt der Vorsitzende.

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