Friedhofswesen in Jüchen Höhere Friedhofsgebühren und neue Bestattungsformen

Jüchen · Die Jüchener Friedhöfe sollen sich zum Teil in Parkflächen verwandeln: Mit dem „Friedhof der Zukunft“ befasst sich der neu gewählte Stadtrat.

 Urnenstelen wie auf dem Stadtfriedhof werden immer beliebter.

Urnenstelen wie auf dem Stadtfriedhof werden immer beliebter.

Foto: Gundhild Tillmanns

Bei den Beerdigungen vollzieht sich auch in Jüchen ein deutlicher Wandel hin zur Urnenbestattung. Doch es gibt auch weitere neuere Bestattungsformen wie Grabkammersysteme mit kürzeren Ruhezeiten, Kristallbäume für die Urnenbestattung, Baumbeisetzungen oder ein Memoriamgarten.  Unter dem Schlagwort „Friedhof der Zukunft“ soll jetzt ein Gesamtkonzept für Jüchen erstellt werden, mit dem sich aber erst der neu gewählte Stadtrat befassen soll.

Politische Anträge haben die Friedhofskommission und die Verwaltung zum neuen Friedhofswesen bereits vorliegen. Ziel des Zukunftskonzeptes soll auch die Überplanung der immer größer werdenden Freiflächen auf den Friedhöfen sein, schreibt die Stadtverwaltung. Denn der Friedhof der Zukunft solle sich zumindest in Teilen zu parkähnlichen Flächen entwickeln, die die Bürger auch zum Verweilen einladen sollen. Auf der anderen Seite soll durch die Konzentration mit unterschiedlichen Bestattungsformen auch eine größere Auslastung auf den Friedhofsflächen erreicht werden.

Bereits zugestimmt hat der Sozial- und Rechtsausschuss jedoch der Erhöhung der Friedhofsgebühren ab dem nächsten Jahr. Auch die Friedhofskommission hält die neuen Gebühren für nachvollziehbar und hat der Erhöhung einstimmig zugestimmt. Ab 2021 kostet zum Beispiel der Erwerb einer Wahlgrabstelle statt bisher 2535 dann 2822 Euro. Für eine Urnenwahlgrabstätte muss dann statt bisher 2112 ab dem neuen Jahr 2352 Euro gezahlt werden, für Urnenwahlgrabstätten in Stelen statt bisher 2296 dann 2556 Euro und im Kolumbarium statt 2480 dann 2761 Euro.

Der Sozialausschuss befasste sich auch mit einem CDU-Antrag zur besseren Beschilderung auf Friedhofswegen. Zwar sei das Radfahren auf den Friedhöfen verboten, das Verbot werde aber vor allem auf den Wegen zwischen den Gräbern häufig missachtet. Mit mehrheitlichem Beschluss des Fachausschusses soll die Beschilderung jetzt noch erweitert und vor allem dadurch das Verbot deutlicher gemacht werden.

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