Hückeswagen Rabiater Schlumpf sprüht mit Pfefferspray

Hückeswagen · Karneval in Wipperfürth steht für Lachen, Tanzen und Musik. Allerdings heißt das mittlerweile ebenfalls: hemmungsloser Alkoholgenuss, Sachbeschädigung und Schlägereien. Und so musste sich jetzt der Jugendrichter des Amtsgerichts Wipperfürth mit den Auswirkungen einer Prügelei beschäftigen.

Einem Jugendlichen und zwei Heranwachsenden aus Hückeswagen und Wipperfürth warf die Staatsanwaltschaft Köln vor, dass sie bei einer körperlichen Auseinandersetzung die Fäuste und zudem Pfefferspray und eine Bierflasche eingesetzt hatten. Letztere beiden sind nach juristischen Maßstäben gefährliche Werkzeuge.

Der genaue Tatablauf blieb im Laufe des Prozesses trotz der Aussagen von sieben Zeugen teilweise im Unklaren. Fest steht, dass sich am Karnevalssonntag 2010, gegen 21 Uhr, auf der Wipperfürther Marktstraße ein kleiner Menschenpulk gebildet hatte, in dem verschiedene Akteure Schläge und Tritte austeilten. "Jeder hat jedem eine gehauen, und einer hat mit einer Flasche zugeschlagen", schilderte ein 20-jähriger Wipperfürther.

Mit Bierflasche zugeschlagen

Der Richter musste nun herausfinden, welche konkreten Handlungen den Angeklagten zuzuschreiben sind. Eindeutig war der Fall offenbar bei einem 16-jährigen Hückeswagener: Der Berufsschüler hatte einen Kontrahenten mit einer Bierflasche geschlagen. "Das ist richtig so", gestand er ein. An die eigentliche Auseinandersetzung könne er sich aber nicht mehr erinnern. Was durchaus möglich ist, hatte doch bei ihm eine noch am Abend entnommene Blutprobe einen Wert von 1,72 Promille ergeben. "Wir haben Wodka und Bier getrunken", gab der 16-Jährige zu.

Nicht so eindeutig ließ sich die Schuld bei einem 20-jährigen Wipperfürther und einer 21-jährigen Wipperfürtherin klären. Der 20-Jährige trug an dem Abend ein auffälliges Schlumpfkostüm. Und nach mehreren übereinstimmenden Zeugenaussagen soll es ein Schlumpf gewesen sein, der das Pfefferspray eingesetzt hatte. "Es war der einzige Schlumpf, den ich auf der Karnevalsfeier gesehen habe", sagte ein junge Frau im Zeugenstand aus. Aber: Keiner der Zeugen konnte den Angeklagten identifizieren. Auch die 21-Jährige, die eine am Boden liegende Person getreten haben soll, wurde im Gerichtssaal nicht wiedererkannt.

Zwei Verfahren eingestellt

Der Prozess gegen die 21-Jährige endete mit einer Einstellung ohne Auflagen, das Verfahren gegen den 20-Jährige wurde gegen eine Geldbuße von 300 Euro eingestellt. Gegen den 16-jährigen Hückeswagener wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter verhandelt; ob und zu was er verurteilt wurde, teilte das Gericht nicht mit.

(RP)
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