Hückelhoven Bauausschuss spricht über Projekt Doverener Mühle

Hückelhoven · Gewichtige Projekte stehen auf der Tagesordnung. So soll zum Beispiel der Bebauungsplanentwurf für das Projekt Doverener Mühle auf die Schiene gesetzt werden, außerdem beschäftigt sich der Ausschuss mit dem Straßen- und Wegekonzept.

 Der neue Investor plant ein Wohnprojekt für Alt und Jung, aber auch ein Hotel Garni soll hier wieder Platz finden.

Der neue Investor plant ein Wohnprojekt für Alt und Jung, aber auch ein Hotel Garni soll hier wieder Platz finden.

Foto: Ruth Klapproth

(RP) Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Hückelhoven befasst sich in seiner nächsten Sitzung am 19. Januar mit für die Stadt gewichtigen Bauprojekten. So geht es unter anderem um das Projekt Doverener Mühle, das nun im beschleunigten Verfahren voran getrieben werden und bei dem die Öffentlichkeit schon bald den Bebauungsplanentwurf diskutieren können soll.

Demnach hat die Health Care Real Estate den Hotel- und Gastronomiebetrieb der Doverener Mühle gekauft und möchte dort nun ein barrierefreies Wohnquartier für Jung und Alt entwickeln. Das Areal soll unterteilt werden in Wohnkonzept für Senioren (mit ambulanten Wohngruppen sowie eine Tagespflege), Bungalows und Stadtvillen mit Zwei- bis Fünfzimmerwohnungen sowie einem Hotel Garni. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Planung eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung in der Ortslage Doveren darstellt, welches ein breites Spektrum unterschiedlicher Wohnformen miteinander verbindet.Durch das Hotel Garni wird zudem ein Hotelbetrieb am Standort gehalten. Im November vergangenen Jahres hatte der Bau- und Umweltausschuss bereits grünes Licht zur Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes gegeben, der soll nun am 19. Januar diskutiert und freigegeben werden.

Auf der Tagesordnung steht außerdem eine Änderung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplanentwurf des Einzelhandelsprojektes „Am Parkhof“ sowie das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hückelhoven für die Jahre 2021 bis 2025. Es muss jetzt zügig beschlossen werden, um die geänderte Berechnung von Straßenausbaubeiträgen einzubeziehen. Das Land will die Beitragslast der Anlieger um 50 Prozent senken und gibt dafür Landeszuweisungen an die Kommunen weiter, um deren finanziellen Verlust auszugleichen. Voraussetzung für diese Landeszuweisung ist aber ein vom Rat beschlossenes Straßen- und wegekonzept.

(RP)
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