Haan Vater legt Brände bei seinem Sohn

Haan · Ein 63-Jähriger muss sich vor dem Wuppertaler Amtsgericht wegen Brandstiftung und des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verantworten.

 Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. Sie hat die Augen verbunden. Das weist auf ihre Neutralität hin.

Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. Sie hat die Augen verbunden. Das weist auf ihre Neutralität hin.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Zur ersten der beiden angeklagten Brandstiftungen am Haus seines Sohnes (36) in der Kampheider Straße war es am 3. August 2019 gekommen. Da hatte der Angeklagte ein Fenster der Garage angezündet - dahinter soll brennbares Material gestanden haben, das sich leicht hätte entzünden können. Zwei Wochen später hatte er das Feuerzeug nachts um 4.44 Uhr an die Fußmatte vor der Haustüre gehalten. Die hatte daraufhin 19 Minuten gebrannt - bis der Sohn, der mit Ehefrau und Tochter im Haus wohnt, den Brand bemerkt hatte. In beiden Fällen soll der Angeklagte auch Benzin als Brandbeschleuniger benutzt haben. Er hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt und dennoch abgestritten, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben.

Bereits im Vorfeld der Brandstiftungen im August 2019 soll in der Nähe des Hauses eine Mülltonne gebrannt haben. Bei einer weiteren Begegnung von Vater und Sohn soll es zum Streit gekommen sein, nachdem der Angeklagte kopfüber in einer Papiertonne gewühlt haben soll. Er selbst sagt dazu, er habe nach dem Malheft seiner Enkeltochter gesucht um zu schauen, wie weit sie schon in der Schule gekommen sei. Der leitende Ermittlungsbeamte berichtete hingegen von hinter den Blitzableiter und unter das Dach geklemmten Zeitungen, die dort angezündet worden seien. Zudem  soll der Vater auch noch die Hauswand des Sohnes mit Farbe beschmiert und einen „Molotowcocktail“ aufs Garagendach geworfen haben.

Danach hatte es eine gerichtlich verfügte Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen den Angeklagten gegeben - der hätte sich zum Tatzeitpunkt dem Haus seines Sohnes nicht auf mehr als 20 Meter nähern dürfen. Nach den Gründen für die Taten gefragt, sprach der 63-Jährige von seelischen Schmerzen, die er gehabt habe, nachdem er mit seiner Frau aus der Wohnung im Haus des Sohnes habe ausziehen müssen. Das sei vor mehr als zwei Jahren gewesen - damals habe es Streit mit der Schwiegertochter gegeben, die sich daran gestört habe, dass er mit seiner Ehefrau in der Wohnung geraucht habe. Durch den erzwungenen Auszug habe er sich seelisch verletzt gefühlt und alles in sich „hineingefressen“. Er habe mit niemandem darüber gesprochen  - der Schmerz habe ihn irgendwann vor das Haus des Sohnes getrieben, um dort zu zündeln. „Ich habe zu lange gewartet“, sprach der Angeklagte über Hassgefühle, mit denen er nicht habe umgehen können. Auch nach dem Auszug soll sich der Angeklagte noch um seine Enkeltochter gekümmert haben in den Zeiten, in denen die Schwiegertochter bei der Arbeit gewesen sei. Später sei der Kontakt zum Enkelkind durch den Sohn und dessen Frau unterbunden worden. Darüber sei er nicht hinweggekommen.

Der Sohn wiederum spricht von zerrütteten Familienverhältnissen in den letzten Jahren und sagt über seinen Vater: „Bei Konflikten hat er mit dem Hammer auf den Tisch gehauen.“ Als Kind sei er von ihm regelmäßig geschlagen worden.  Einmal sei er - mit dem Abdruck eines Gürtels im Gesicht  - zur Schule gegangen und habe dort sagen müssen, er sei gegen eine Türe gelaufen.

In der Nacht der letzten Brandstiftung im August 2019 habe ihn seine Frau geweckt, er sei dann nach unten in den Flur gelaufen und habe die Türe aufgerissen. Den Brand habe er löschen können, nachdem er mehrfach Wasser aus der Blumenvase auf die Fußmatte gegossen habe. Die Familie habe lange unter den psychischen Folgen gelitten - die achtjährige Tochter habe man wie „Hubschrauber-Eltern“ bewacht, sie sei in psychologischer Behandlung. Die Ehefrau brach bei der Zeugenvernehmung in Tränen aus: noch immer fürchte sie Streifenwagen in der Nähe des Hauses oder Leute, die dort einfach nur vorbeilaufen würden.

Der Angeklagte selbst will nach dem Anzünden der Fußmatte noch zur Tankstelle gefahren sein, um Brötchen zu holen. Später zuhause angekommen, soll dort schon die Polizei auf ihn gewartet haben. Dass er zur Tatzeit am Tatort war, hatte eine vom Sohn dort installierte Überwachungskamera aufgezeichnet. Darauf hatte der Sohn das Auto seines Vaters erkannt. Vor dessen Inhaftierung im vergangenen Oktober waren zwei Vorführungen beim Haftrichter ebenso gescheitert wie eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie. Der Prozess wird am 21. April fortgesetzt.

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