Haan Pistazien bringen Mann in Haft

Nach dem Diebstahl von 78 Dosen Pistazien ist ein 28-Jähriger zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein. Ohne Erfolg.

 Die gestohlenen Pistazien wollte der Angeklagte verkaufen, weil er Geld brauchte.

Die gestohlenen Pistazien wollte der Angeklagte verkaufen, weil er Geld brauchte.

Foto: Shutterstock.com/graletta

Einer hatte an der Türe gewartet, ein zweiter stand hinter der Kasse und zwischen den Regalen wartete der Dritte (der Angeklagte) darauf, seinen Plan in die Tat umsetzen zu können. Dabei schob er einen Kinderwagen vor sich her – allerdings ohne Kind und ausgestattet mit einer Decke, unter der gleich das Diebesgut verschwinden sollte. Die Beute: 78 Dosen Pistazien.

Man mag den Kopf schütteln über einen solch ausgeklügelten Plan, nur um Knabberzeug aus dem Supermarkt mitgehen zu lassen. Der 28-Jährige allerdings ließ das Gericht wissen, dass er keinesfalls vorgehabt habe, sich mit den Pistazien einen fröhlichen Partyabend zu machen. Stattdessen wollte er sie verkaufen – und ja, die Dosen seien in der Szene begehrt, man könne sie leicht zu Geld machen.

Das wiederum brauchte der Rumäne damals dringend, um überleben zu können. Aus Rumänien über einen Zwischenstopp in Frankreich gerade wieder in Deutschland eingereist, fehlte es ihm hier an allem, was man eigentlich braucht. Kein Dach über dem Kopf, kein Geld und niemanden, den er kannte: Da kam der Diebstahl beim Aldi an der Düsseldorfer Straße in Haan gerade recht. Hinzu kam noch die angebliche Drogensucht, der auch der Pistazienklau dienen sollte. Aufgegangen war der Plan damals übrigens nicht, gleich hinter der Kasse war Schluss für das kriminelle Trio.

All das hatte das Amtsgericht im vorigen Herbst dazu bewogen, den Kinderwagenschieber für vier Monate ins Gefängnis zu schicken. Einen Grund für eine mögliche Bewährung sah man dort nicht mehr. Die Sozialprognose? Denkbar schlecht.

Der Angeklagte selbst sah das offenbar anders und legte Berufung ein. Seine Verteidigerin lieferte dann auch die Gründe, weil es sich doch um die erste von mehreren, darauf folgenden Taten gehandelt habe und man damals noch nicht von gewerbsmäßigem Diebstahl habe sprechen können. Das scheint sich mittlerweile geändert zu haben – zur Berufungsverhandlung wurde der Mann aus der Haft vorgeführt. Dort gelandet war er wegen einer der Folgetaten und das wiederum verschlechterte seine Chancen auf eine Berufung eklatant. Keine Wohnung, kein Geld und kein Job: Über all das stolperte nun auch der Berufungsrichter. „Was soll ich hier für Sie tun bei einer derart schlechten Sozialprognose?“, wandte er sich fragend an den Angeklagten. Der ließ in Ermangelung der deutschen Sprache seine Anwältin für sich sprechen und die wiederum nahm die Berufung zurück. Für vier weitere Monate hat er nun zumindest ein Dach über dem Kopf.

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