Gericht Gericht verhängt Haftstrafen wegen Zwangsprostitution

Haan · Inmitten widriger Umstände durch die „Corona-Krise" hat das Gericht sein Urteil gegen zwei Angeklagte verkündet, die sich wegen schwerer Zwangsprostitution zu verantworten hatten. Der jüngere der beiden (23) muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft, sein 27 Jahre alter Mittäter wurde zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

 Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters  neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Die beiden Männer sollen eine 16-Jährige und eine 18-Jährige dazu gezwungen haben, für sie „anschaffen“ zu gehen, um von den Einnahmen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei sollen sie nach der „Loverboy-Masche“ vorgegangen sein und den beiden jungen Frauen vorgegaukelt haben, eine Beziehung mit ihnen zu führen.

Zur Kundeakquise sollen Fotos der Frauen gemacht worden sein, um sie auf einem der einschlägigen Portale einstellen zu können. Dafür soll einer der Angeklagten ein Hotelzimmer in Haan gebucht und einen Fotografen dorthin bestellt haben. Die beiden Frauen sollen ihre Kunden später auch in Hotels in Haan und Hilden getroffen haben.

Die Anklage warf den Wuppertalern vor, den Opfern gegenüber von Liebe und einer gemeinsamen Zukunft gesprochen zu haben. Sie sollen den Frauen das durch Prostitution verdiente Geld abgenommen haben unter dem Vorwand, sie würden die Einnahmen für gemeinsame Anschaffungen sparen. In polizeilichen Vernehmungen sollen die Opfer gesagt haben, dass sie sich über Wochen hinweg hätten bereithalten müssen für mögliche „Termine“ mit Freiern.

Im Prozess hatten auch die Schwester und der Vater der 16-Jährigen als Zeugen ausgesagt. Beide schilderten ein Martyrium, das die Familie damals durchgemacht habe. „Wir hatten sie verloren“, sprach der Vater über Verhältnis zur jüngeren seiner beiden Töchter. Die beiden „Loverboys“ sollen ihre Opfer mit Drogen versorgt haben. Eskaliert sei die Situation, als die Eltern im Urlaub gewesen seien. Da sei die 16-Jährige oft spät in der Nacht nach Hause gekommen und aus den Autos fremder Männer ausgestiegen. Wochenlang soll sie sich zurückgezogen und die Eltern dazu auch noch bestohlen haben. Um einen der „Loverboys“ mittels Kaution vor dem Knast zu bewahren, soll sie von deren Konto 2000 Euro abgehoben haben. Im Drogenrausch sei sie vom Dach gestürzt bei dem Versuch, wegen des vergessenen Schlüssels durchs Fenster ins Haus zu gelangen.

Die beiden Angeklagten sollen auch im Haus der Familie genächtigt und ihre Notdurft im Garten verrichtet haben. Die jüngere Frau leide noch immer unter den Folgen und sei in psychologischer Behandlung.

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