Straßenverkehr in Grevenbroich Kritik an Tempo-Schildern auf den Autobahnen 44 und 46

Grevenbroich · Ein Autofahrer beschwert sich über das niedrige Tempolimit. Das hat aber einen speziellen Grund, sagt Straßen.NRW.

Mit Tempo 60 viele Kilometer lang über die Autobahn zu schleichen – das macht keine Freude. Kritik an der Beschilderung auf der A 44n und   A 46 übt Kay Löffler, der Elsdorfer ist dort häufig unterwegs. Schon seit längerem fahre er bei Bedburg, beim Übergang von der A 61 auf die neue A 44, an einem „80“-Schild vorbei, das auf „einer Strecke von rund 20 Kilometern nicht aufgehoben wird“, berichtet Löffler. Vor einigen Tagen hätten an der A44n sogar Tempo-60-Schilder – mit Hinweis auf Seitenwind – gestanden.

Das Problem laut Löffler: Eine Aufhebung des Limits sei sehr lange nicht in Sicht gewesen. „Viele quälende Kilometer, während andere Fahrzeuge mit 150 km/h an mir vorbeiziehen.“ Erst hinter dem Autobahnkreuz Holz,  im weiteren Verlauf der A 46, gelte bei der Raststätte Vierwinden ein anderes Limit. Dort stehen wegen Lärmschutz in der Nacht Tempo-100-Schilder für die Zeit von 22 bis 6 Uhr. Löffler nennt es „widersinnig“, dass dort, wo es Lärmschutz gebe, schneller gefahren werde dürfe als vorher. Seine Kritik: „Die Akzeptanz bei Autofahrern schrumpft, wenn Tempolimits nicht nachvollziehbar sind.“

Die Erklärung des Landesbetriebs Straßen.NRW:  „Die ,60’-Schilder auf der A 44n mit dem Gefahrzeichen Seitenwind wurden auf Anforderung der Polizei wegen des Sturms am Wochenende aufgestellt“, erläutert Sprecher Norbert Cleve.  „Die Schilder dürften mittlerweile wieder abgebaut sein.“ Eine Aufhebung des Limits  mit Gefahrzeichen an einer bestimmten Stelle „sei schwierig, weil man nicht weiß, wo genau der Wind stark weht. Die Beschränkung gilt, so lange mit Seitenwind zu rechnen ist“, sagt Cleve.

Auf der A 46 dagegen gebe es auf der Fahrt zwischen Kreuz Holz und den „100“-Schildern bei Vierwinden kein Temopolimit. „Dort gilt Richtgeschwindigkeit 130“, betont Cleve. „Wenn ein Fahrer von einer Autobahn auf eine andere wechselt, dann muss ihm, wenn auf der neuen Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, diese beim Auffahren angezeigt werden.“

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