Urteil am Landgericht in Kleve Freispruch im Cannabis-Plantagen-Prozess

Goch/Kleve · Mangelnde Beweise waren für die Richter Gründe, den 52-jährigen Beschuldigten freizusprechen.

Am Landgericht Kleve ist das Urteil im Prozess um einen gelernten Gartenbauer gefallen, der im Verdacht stand, in einer Lagerhalle an der Siemensstraße in Goch eine Drogenplantage mitbetrieben zu haben. Richter Jürgen Ruby verkündete einen Freispruch. In seiner Urteilsbegründung zählte Ruby einige der Punkte auf, die der Verteidiger des Beschuldigten zuvor aufgeführt hatte: Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen eines Zeugen, der in der selben Sache bereits verurteilt wurde, und fehlende objektive Beweise dafür, dass der Angeklagte tatsächlich am Betrieb der Cannabis-Plantage mitgewirkt hat. Die Plantage mit 600 erntereifen Pflanzen und gut 20 Kilogramm Marihuana war im März 2015 von der Polizei entdeckt worden. Die Ermittler nahmen damals vor Ort einen Mann fest, der ein Jahr nach seiner Inhaftierung den jetzt freigesprochenen Klever als Mittäter genannt hatte. In seinen Aussagen hatte er den 52-Jährigen belastet und gleichzeitig geschützt, in dem er sinngemäß sagte, sie beide seien von einem Niederländer für die Plantage „vor den Karren gespannt“ worden. Beide seien „Trottel“ gewesen, die sich hätten breitschlagen lassen. Die Tatsache, dass der Zeuge, dessen Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten inzwischen zur Bewährung ausgesetzt wurde, den 52-Jährigen nicht übermäßig belastete, hatten den Staatsanwalt zu einer Forderung nach einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten veranlasst. Er hielt die Aussagen des Zeugen für „realistisch und lebensnah“.

Der Staatsanwalt führte weiter an, dass der Klever für den Betrieb einer Plantage qualifiziert sei, Geldprobleme habe und bereits wegen anderer Delikte in Erscheinung getreten sei. Und er wertete Handschuhe mit DNA-Spuren des Beschuldigten, die an der Plantage gefunden worden waren, als Beweis für dessen Tatbeteiligung. Die Handschuhe sollen jedoch – so sagen es unterschiedliche Zeugen – von mehreren Menschen für verschiedene Arbeiten in der Halle genutzt worden sein. Der jetzt Freigesprochene hatte nie bestritten, in der Halle gewesen zu sein, allerdings will er den versteckten Plantagen-Teil nie betreten haben. Er sei mit seinem Sohn, der einen „offiziellen“ Bereich für Metallarbeiten gemietet hatte, ausgezogen, als er von der Plantage erfuhr. Dem Klever sei daraufhin gedroht worden, er würde „mit in die Sache hineingezogen“. Der Zeuge, der den Namen des Klevers in der Haft nannte, habe seine Drohung wahrgemacht und wolle Rache für den Auszug üben – so die Vermutung des bis Montag Beschuldigten. Der Staatsanwalt bezeichnete dies als „Nebelkerze“. Dennoch konnte das Gericht eine Tatbeteiligung des Klevers nicht belegen. Frei ist der Mann trotzdem. Gegen ihn wird nun ein Haftbefehl in anderer Sache vollzogen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort