Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Taten auch in Solingen Hohe Haftstrafe für Einbrüche

Solingen/Hagen · Das Landgericht Hagen verurteilte Raijko C. zu einer Haftstraße von fünf Jahren und sechs Monaten wegen Einbruchsdiebstahl, unter anderem in der Klingenstadt. Das Verfahren zog sich in die Länge.

Zu einer Freiheitstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen Einbruchsdiebstahls, unter anderem in Solingen, verurteilte das Landgericht Hagen Raijko C. Der Angeklagte, der mit seiner Lebensgefährtin und einem Kind in Hagen lebte, soll zuvor bereits in Deutschland, Österreich, Schweden, Luxemburg, Italien, Spanien und den Niederlanden inhaftiert gewesen sein. Vor einigen Jahren soll er an einer Reality-Show auf den Malediven teilgenommen und dort über die Beutezüge der „Pink Panthers“ ausgepackt haben.

Der Prozess am Hagener Landgericht wird dort jedenfalls in die Annalen eingehen als einer derjenigen, in denen man irgendwann vor allem eines hatte tun müssen: Warten. Eigentlich war die Sache juristisch gesehen schon gelaufen, nach dem Auftakt im September 2020 und monatelangem Verhandlungsmarathon war das Urteil im April in greifbare Nähe gerückt. Stattdessen meldete sich kurz vor der Urteilsverkündung das Bundeskriminalamt beim Landgericht in Hagen: Man habe endlich die Wohnanschrift eines Zeugen ausfindig machen können. Um dessen offizielle Ladung kam das Gericht nun nicht mehr herum – es sei denn, der Angeklagte hätte die Wartezeit genutzt, um das fehlende Geständnis nachzuliefern.

Davon konnte jedoch keine Rede sein, im Gegenteil: Vom mazedonischen Zeugen erhoffte sich Rajko C. eine entlastende Aussage zu einer der Haupttaten. Dumm nur, dass der mittlerweile an der Grenze zu Serbien festgenommen worden war und dort in anderer Sache in Auslieferungshaft saß.

Die Überstellung nach Deutschland schien lange in den sprichwörtlichen Sternen zu stehen – Gerichtssprecher Bernhard Kuchler fasste die Lage noch vor Wochen wohlwollend so zusammen: „Das Verfahren hier bei uns ist leider nicht mit der Chronologie der geplanten Auslieferung vereinbar.“ Dann aber gab es plötzlich doch noch „grünes Licht“ für die Anhörung des mazedonischen Zeugen und es kam wie erwartet: Der Mann wurde vorgeführt, verweigerte die Aussage und verließ den Saal. Danach ging alles ganz schnell, das Urteil wurde verkündet.

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