Im Alter von 85 Jahren: Filmemacher Michael Verhoeven gestorben
EILMELDUNG
Im Alter von 85 Jahren: Filmemacher Michael Verhoeven gestorben

Erkrath Gericht weist psychisch kranken Erkrather in Psychiatrie ein

Der 30-Jährige leidet unter Schizophrenie. Erst mit einem Schuss ins Bein hatte die Polizei ihn nach einem Ausraster unter Kontrolle bringen können.

 Das Gericht hat entschieden.

Das Gericht hat entschieden.

Foto: dpa/Volker Hartmann

ERKRATH Sein Anwalt hatte bis zum Schluss gegen die Einweisung in die forensische Psychiatrie gekämpft. „Das können im Maßregelvollzug auch schon mal 20 oder 30 Jahre werden“, betonte Rechtsanwalt Thomas Schwarze. Sein Mandant habe sich von den in seine Wohnung eindringenden Polizisten bedroht gefühlt. Hätte es diesen Zugriff nicht gegeben, wäre vermutlich gar nichts passiert. Und dennoch: Der 30-Jährige, der mit einem Messer in der Hand auf die Einsatzkräfte zugelaufen sein soll, nachdem sie – eine Gefährdungssituation vermutend – seine Wohnungstür aufgebrochen hatten, wurde für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen. Einer der Polizeibeamten hatte dem an paranoider Schizophrenie leidenden Mann ins Bein geschossen, um den drohenden Übergriff abzuwenden.

Zuvor hatte eine Nachbarin den Notruf gewählt, nachdem sie Schreie aus der Wohnung des Angeklagten am Brockerberg gehört haben will. Die herbeigeeilten Polizisten hatten im Zeugenstand ausgesagt, Hilferufe gehört zu haben. Einer der Beamten habe den Angeklagten daraufhin vom Balkon einer Nachbarwohnung aus auf der Couch liegend mit dem Messer herumfuchteln sehen. Daher habe man sich dazu entschlossen, die Tür mit einem Brecheisen zu öffnen.

Der Angeklagte – ohnehin durch die Auswirkungen seiner Schizophrenie ständig in Angst und Panik – habe die Situation aus Sicht der vom Gericht hinzugezogenen Gutachterin nicht richtig deuten können. Er habe nicht gewusst, dass es sich bei den Männern, die seine Türe aufgebrochen hatten, um Polizisten gehandelt habe. Die Beamten hatten vorher geklopft und lautstark auf sich aufmerksam gemacht – jedoch ohne Erfolg.

Bereits zuvor war der Angeklagte mehrfach in die Psychiatrie eingewiesen worden, wurde jedoch stets nach kurzer Zeit wieder entlassen. Nachbarn hatten im Zeugenstand davon erzählt, dass ihnen der Mann unheimlich gewesen sei. Mit Kapuze über dem Kopf durch den Flur huschend und augenscheinlich in sich selbst versunken: So hatte man ihn offenbar über Jahre hinweg wahrgenommen. Zwischendrin soll er Stühle und Tische vom Balkon auf den Rasen vor dem Haus geworfen haben. Ein Betreuer sprach von einer verwahrlosten Wohnung, in der das Mobiliar durch die Ausraster des Angeklagten zu Bruch gegangen sein soll.

Lautete die Anklage anfangs noch auf versuchten Totschlag, so ging die Staatsanwaltschaft nach den Zeugenanhörungen nur noch von versuchter Körperverletzung aus. Die Tat sei im Zustand verminderter Schuldfähigkeit erfolgt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort