Wirbel um Wfbm Werkstatt-Affäre: CDU will Regressansprüche durchsetzen

Fraktionschef Rainer Enzweiler sieht ein „Versagen der Kontrollmechanismen auf ganzer Breite“ und fordert weitere Aufklärung. Regressansprüche gegen die gefeuerte Geschäftsführerin wie auch den Wirtschaftsprüfer sollten geprüft und durchgesetzt werden.

 Auch das Restaurant „Ziegenpeter“ am Rheinpark in Hochfeld gehört zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Auch das Restaurant „Ziegenpeter“ am Rheinpark in Hochfeld gehört zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Foto: Christoph Reichwein

(mtm) CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler ist als Mann klarer Worte bekannt. Das gilt auch in Bezug auf die Affäre bei der Duisburger Werkstatt für behinderte Menschen (Wfbm): „Die fristlose Kündigung der Geschäftsführerin war die einzig richtige Antwort auf die Vorgänge um das stark überhöhte Gehalt, zumal Frau Rogg noch nachträglich versucht, ihr Fehlverhalten zu rechtfertigen“, so Enzweiler. Bei den überhöhten Gehältern hätten mehrere Sicherungssysteme der Gesellschaft versagt. Dazu gehöre der Aufsichtsrat, der angeblich keine Kenntnis von den Vorgängen gehabt haben soll. Dazu gehörten aber auch die beteiligten Wirtschaftsprüfer, die regelmäßig für die Werkstatt die Jahresabschlüsse erstellt haben. „Nachdem sich vor Jahren ein ähnlicher Fall bei den damals städtischen Kliniken am Kalkweg ereignet hatte, bestand für alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung die Anweisung, das Verhältnis zwischen Geschäftsführung und Gesellschaft besonders sorgfältig zu prüfen. Dabei hätte auffallen müssen, dass die Zustimmung des Aufsichtsrates fehlte und das Gehalt der Geschäftsführung stark überhöht war. Der Wirtschaftsprüfer hätte auf diese Umstände hinweisen müssen“, teilte Enzweiler mit. Der Wirtschaftprüfer habe aber offensichtlich nicht darauf hingewiesen. „Wieso nicht?“, fragt der CDU-Fraktionschef.

Bei Gesellschaften mit mehrheitlich städtischer Beteiligung werde das Gehalt des Geschäftsführers in deren Jahresabschlüssen veröffentlicht. „Bei der Werkstatt für Menschen mit Behinderung war dies nicht der Fall. Wieso war die Geschäftsführerin gegen die Veröffentlichung? Wieso haben die Gesellschafter sich nicht gegen die Weigerung der Geschäftsführerin aufgelehnt?“, fragt Enzweiler. Dass das Versagen der Kontrollmechanismen „auf ganzer Breite“ erfolgte, könne Zufall sein, sei aber schwer zu glauben.

Deshalb fordere die CDU-Fraktion die vollständige Aufklärung der Vorgänge. Enzweiler: „Nach meiner Auffassung können Regressansprüche gegen Frau Rogg und die Wirtschaftsprüfer bestehen. Frau Rogg wusste, dass ein Beschluss des Aufsichtsrates zu ihren Gehaltserhöhungen fehlte. Sie war damit bösgläubig. Sie kann sich deshalb nicht darauf berufen, dass sie das zu viel erhaltene Gehalt bereits ausgegeben habe“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende. Die Konsequenz: Er erwarte, dass mögliche Regressansprüche rechtlich geprüft und auch durchgesetzt würden.

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