Bürgermonitor in Düsseldorf Statt Stromtankstelle kommt jetzt die Rechnung

Vennhausen · Gerd Winkelmann würde sich gern ein E-Auto kaufen, müsste dafür aber eine Ladestation mit Stellplatz in seinen Vorgarten bauen. Weil er in der Siedlung Freiheit lebt, will die Stadt das nicht erlauben. Statt einer Genehmigung bekam der Vennhauser jetzt einen Gebührenbescheid über den abgelehnten Bauantrag.

 Gerd Winkelmann lebt in der Siedlung Freiheit. Wegen der Erhaltungssatzung darf er keinen Stellplatz in seinem Vorgarten bauen.

Gerd Winkelmann lebt in der Siedlung Freiheit. Wegen der Erhaltungssatzung darf er keinen Stellplatz in seinem Vorgarten bauen.

Foto: nika

Gerd Winkelmann konnte es kaum glauben, als er den Brief der Stadt öffnete: „Entscheidung über Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen“ stand darauf geschrieben, einige Paragrafen waren darunter aufgeführt. Dazu wurde Winkelmann von der Sachbearbeiterin aufgefordert, eine Gebühr in Höhe von 200 Euro zu bezahlen. Winkelman suchte sich die entsprechenden Gesetzestexte heraus und interpretierte den Brief so, dass er nun doch eine Stromtankstelle in seinen Vorgarten bauen darf. Doch offenbar hat er das Schreiben von der Stadt falsch verstanden, die nämlich wusste bei einer ersten Anfrage unserer Redaktion nicht, dass sich seit dem letzten Gespräch im Februar etwas getan hat. Bei weiteren Recherchen kam das Presseamt dann zu folgendem Ergebnis: Es handele sich um den Gebührenbescheid für Winkelmanns abgelehnten Bauantrag. „Auf Seite 2 erfolgt eine Ermäßigung der Gebühr, da der Bescheid abschlägig ausfiel“, sagt ein Sprecher der Stadt.

Der Vennhauser meldete sich Anfang des Jahres in unserer Redaktion, weil er sich ein Elektroauto kaufen wollte, das Vorhaben aber an der Bürokratie der Stadt zu scheitern drohte. Und es offenbar immer noch tut. Denn Gerd Winkelmann und seine Frau Petra müssen eine Ladestation oder eine sogenannte Wallbox in ihrem Vorgarten installieren, um das Auto mit Strom auftanken zu können.

Weil das Paar aber in der Siedlung Freiheit lebt, in der eine strenge Erhaltungssatzung gilt, dürfte es das Auto nicht im Vorgarten parken – auch wenn es mehr als genug Platz dort gäbe. „Ich kann doch nicht mit der Kabeltrommel auf die andere Straßenseite rennen“, sagte Gerd Winkelmann im Februar, der bereits Anfang Juli 2019 seine Pläne der Stadt mitteilte und im Januar dieses Jahres den Ablehnungsbescheid bekam.

„Der von Ihnen gewünschte Stellplatz ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und außer­halb von Flächen für Stellplätze oder Garagen geplant“, hieß es unter anderem in dem Ablehnungsschreiben. Und weiter: „In Einzelfällen können Stellplätze zugelassen werden. Vo­raussetzung für die Zulassung einer Ausnahme ist, dass nachbarliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und aus Sicht öffentlicher Belange (Gestaltung, Umweltschutz, Sicherheit) keine Bedenken bestehen.“ Besonders irritierte die Winkelmanns, dass das benachbarte Grundstück Stellplätze im Vorgarten hat. Die könnten aber nicht zur Beurteilung des Falls he­rangezogen werden, da es sich dort um Geschosswohnungsbau handele. „Die im Plangebiet typische und überwiegend vorhandene Baustruktur besteht aus Einfamilienwohnhäusern“, erklärte die Stadt im Ablehnungsbescheid. Wie es nun weitergeht, ist unklar. Auf eine erneute Nachfrage unserer Redaktion gab es bis Redaktionsschluss keine Rückmeldung mehr von der Stadt.

Die Diskussion um Fahrverbote, Co2-Ausstoß und die Umweltspuren haben die Winkelmanns bei ihrer Entscheidung bestärkt, sich ein E-Auto zuzulegen. Und nicht zuletzt will das Paar der Umwelt zuliebe ein Auto kaufen, das keine Abgase ausstößt, „zur Verbesserung der persönlichen Ökobilanz“, sagt Gerd Winkelmann. Immerhin unternehme Düsseldorf viel, um das Klima zu verbessern. 2018 startete die Landeshauptstadt zum Beispiel die Kampagne „Mach’s! Für dich und Düsseldorf“, mit der Einwohner und Besucher zu klima­freundlichem Alltagshandeln motiviert werden sollen.

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