OVG Münster hat noch keinen Termin für Klage gegen die Deich-Sanierung im Bestand Politik will Rheinbogen vor Bebauung schützen

Düsseldorf · Auf Antrag der Schwarz-Grünen Ratskooperation soll die Verwaltung an der Umsetzung arbeiten. Zudem soll sie parallel die Deichverlegung mitplanen. Michael Süßer vom Umweltverband Bund fordert von der Verwaltung nach der Flutkatastrophe im Juli ein Umdenken.

 Damit auch nachfolgende Politikergenerationen nicht auf die Idee kommen, das Himmelgeister Deichvorland zu bebauen, soll die Verwaltung Ideen vorlegen.

Damit auch nachfolgende Politikergenerationen nicht auf die Idee kommen, das Himmelgeister Deichvorland zu bebauen, soll die Verwaltung Ideen vorlegen.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

Der Stadtrat hat auf Antrag der Kooperation von CDU und Grünen in seiner September-Sitzung nun nachgeholt, was in der letzten Sitzung vor der Sommerpause aus Zeitgründen nicht mehr möglich war: Einstimmig hat das Gremium beschlossen, dass die Verwaltung alle Maßnahmen prüfen soll, die eine Bebauung im Himmelgeister Rheinbogen dauerhaft unterbinden können, beispielsweise durch die Ausweitung des vorhandenen Natur- und Landschaftsschutzes. Hintergrund ist, dass im Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung von Mai 2020 städtebaulich mögliche Entwicklungsflächen im Rheinbogen benannt wurden.

Wörtlich heißt es in dem Planfeststellungsbeschluss: „Darüber hinaus hat die Stadt Düsseldorf als wachsende Großstadt einen erhöhten Flächenbedarf für die Stadtentwicklung. Eine Rückverlegung im Himmelgeister Rheinbogen würde mögliche städtebauliche Entwicklungsflächen verbrauchen.“ Aber die Düsseldorfer Politik hatte dazu sofort unmissverständlich erklärt, dass niemand dort Wohnbebauung haben wolle. Doch sicher ist sicher, und deswegen hat Schwarz-Grün nun der Verwaltung einen entsprechenden Arbeitsauftrag erteilt.

Doch der Antrag legt auch noch weitere Punkte zum Deichbau fest: Vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Münster über eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Deichsanierung am Rheinbogen wurde die Verwaltung nun aufgefordert, keine Maßnahmen zu ergreifen, die eine spätere Änderung zugunsten einer Rückverlegung blockieren oder erschweren würden. Natur- und Umweltschützer möchten die Deichlinie ins Hinterland verlegen, um dem Rhein mehr Ausbreitungsfläche zu bieten und Flora und Fauna zu schützen.

Gibt das Gericht der Klage recht, dauert es mit dem Baubeginn weitere Jahre. Wie viele genau, kann man jetzt noch nicht sagen. Um nicht allzuviel Zeit zu verlieren, soll die Veraltung parallel zur Planung der Sanierungs- nun auch die Rückverlegungsvariante vorbereiten, um „auch auf diese Entscheidung vorbereitet zu sein und ein neues Planfeststellungverfahren ohne Zeitverlust starten zu können“, heißt es in dem einstimmig verabschiedeten Antrag. Wörtlich heißt es dort: „Die Rückverlegung des Deiches verbessert den Hochwasserschutz und das Stadtklima und schützt die bestehenden Trockenwiesen mit den mehr als 70 Arten umfassenden, einzigartigen Wildbienenbeständen. Eine Jahrhundert-Chance, ein weiteres Naturgebiet zu schaffen und für künftige Generationen vor privaten Bauspekulationen zu schützen.“

Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) hat zudem vor kurzem auf ein Schreiben des Aktionsbündnisses Deichkonferenz per E-Mail geantwortet, das angesichts der Hochwasserkatastrophe im Juli noch einmal vehement die Rückverlegung der Deichlinie forderte. Keller beschreibt in seiner Antwort, wie die Entscheidung gefallen sei: Im Himmelgeister Rheinbogen habe die Verwaltung, nachdem sie durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz nach Abwägung aller Belange aufgefordert worden sei, den Deich in vorhandener Trasse zu sanieren, die konkrete Planung hierfür veranlasst.

Die Verwaltung, so Keller weiter, warte bis zur Umsetzung dieses Planfeststellungsbeschlusses eine Entscheidung des OVG ab und werde auch eine negative Entscheidung respektieren. Er wies in der Mail daraufhin, dass die Umsetzung der Deichsanierung sich dadurch um Jahre verzögern würde: „Ich wünsche mir im Sinne des Hochwasserschutzes, dass das OVG in dieser Angelegenheit möglichst zügig Klarheit schafft.“ Allerdings gibt es nach wie vor noch keinen Verhandlungstermin, und eine Gerichtssprecherin sagte auf Anfrage, dass sie auch keine zeitliche Prognose abgeben könne, wann es so weit sei.

Michael Süßer vom Umweltverband Bund, deren NRW-Landesverband die Klage eingereicht hatte, würde sich hingegen wünschen, dass die Stadt den Urteilsspruch nicht abwartet, sondern erkennt, dass die Deichsanierung „fachlich der falsche Weg ist.“ Diese, so Süßer, reiche auch im Hinblick auf den Hochwasserschutz nicht aus. Ein weiteres Argument der Befürworter der Deichverlegung: Durch die Sanierung des Deiches würde dessen Schutzfunktion während der Bauphase aufgehoben. Und man habe ja gesehen, dass es keine hochwasserfreie Zeit mehr im Jahr gebe, so Süßer. Das stelle ein enormes Risiko da. Anders sähe das bei einer Rückverlegung aus. „Diesen Deich kann man unabhängig fertigstellen, und danach könnte man den alten Deich sogar stehen lassen und ihn nur an einigen Stellen öffnen.“

Und mit der Variante braucht sich niemand mehr Gedanken über eine Wohnbebauung im Rheinbogen zu machen. Die wäre dann unmöglich.

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