Prozess in Düsseldorf 19-Jährige nach Drogenfahrt auf Scooter vor Gericht

Düsseldorf · Nachdem die junge Frau Alkohol, Ecstasy und Haschisch konsumierte, war sie offenbar nicht mehr in der Lage, den Leih-Scooter zu bedienen. Sie rammte ein Auto, verletzte sich dabei. Die Richterin vor dem Amtsgericht Düsseldorf aber war milde.

 Die junge Frau musste sich für ihre Trunkenheitsfahrt im vergangenen August vor Gericht verantworten.

Die junge Frau musste sich für ihre Trunkenheitsfahrt im vergangenen August vor Gericht verantworten.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Teuer und folgenschwer war für eine 19-Jährige ein nächtlicher Ausflug mit einem Leih-Scooter. In Friedrichstadt hatte sie auf ihrem Heimweg im August 2019 mit dem Elektro-Gefährt zunächst eine Fahrt in Schlangenlinien zurückgelegt, war dann mit dem E-Scooter gegen ein geparktes Auto gekracht und hatte sich dabei verletzt.

Eine Kombination aus Alkohol und Ecstasy plus Haschisch hatten bei der 19-Jährigen offenbar eine sachgerechte Handhabung des Elektro-Scooters fast unmöglich gemacht. Ihre Fahrt unter Drogen- und Alkoholeinfluss blieb nicht im Verborgenen, dafür musste sich die junge Frau am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten, wo sie aber milde davonkam.

Eine Jugendrichterin stellte das Verfahren gegen die 19-Jährige ein - unter der Auflage, dass sie einen Verkehrserziehungskurs absolviert. 4500 Euro hat die junge Frau dieser nächtliche Crash gekostet, eine Verletzung an der Hand und zudem muss sie nun ein Jahr warten, bevor sie vor einer Führerschein-Prüfung überhaupt zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zugelassen wird.

Allein der Sachschaden an dem gerammten Auto betrug 2500 Euro. Weitere 2000 Euro hatte sie bereits in Fahrstunden investiert – die durch den Scooter-Unfall hinfällig wurden. Denn jetzt muss sie erst ein Jahr lang Drogenabstinenz nachweisen, bevor sie eine MPU absolvieren kann.

Kleinlaut hat sie im Prozess beim Jugendgericht ihre Scooter-Fahrt als Fehler eingestanden. „Sie war naiv, hat nicht bedacht, dass es sich beim Elektro-Roller um ein Kraftfahrzeug handelt. Sie hat das Gefährt wie ein Fahrrad angesehen“, so ihr Anwalt.

Zudem befand die Jugendgerichtshilfe, dass die 19-Jährige wegen „Reifeverzögerungen“ noch als „heranwachsend“ einzustufen  und damit nach dem milderen Jugendrecht zu bewerten sei. Dem ist die Richterin gefolgt und hat das Verfahren wegen der Trunkenheitsfahrt unter den erwähnten Auflage dann eingestellt.

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