Remscheider vor Gericht 28-jähriger Raser geht erfolglos in Berufung

Remscheid/Wuppertal · Beinahe hätte es gekracht. Zwei Polizeibeamte waren an einem Januartag 2020 um 2.30 Uhr mit einem Mercedes Vito auf der Borner Straße unterwegs, als ihnen ein Golf auf der eigenen Fahrbahn und mit rasantem Tempo entgegenkam.

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts war der Mann in Berufung gegangen – erfolglos.

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts war der Mann in Berufung gegangen – erfolglos.

Foto: dpa/Arne Dedert

Ein offenbar riskantes Überholmanöver in der Rechtskurve – dem Beamten am Steuer blieb nichts anderes als eine Vollbremsung.

Geistesgegenwärtig wich er auf den Standstreifen aus, der Golf bretterte mit hoher Geschwindigkeit am Einsatzwagen vorbei. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf, der Tacho zeigte mittlerweile 140 km/h an. Und nicht nur das: Der Golffahrer trat das Gaspedal durch und raste bei Rot über die Kreuzung Trecknase und weiter in die Kölner Straße. Wohnbebauung, parkende Autos und Tempo 30-Zonen: Es hätte übel enden können. 

Die Verfolgungsfahrt endete notgedrungen an der Kreuzung: Die Beamten mussten abbremsen, um drei auf einer Fußgängerinsel stehende Passanten nicht in Gefahr zu bringen. Der Golf wurde zur Fahndung ausgeschrieben, kurz darauf meldete sich ein Zeuge mit dem Hinweis auf den Verbleib des Fahrzeugs an der Hermannstraße. Motor und Bremsen waren noch heiß, der Fahrer hatte die Flucht ergriffen. Ein 17 Jahre alter, schwarzer Golf mit vier Türen und den Teilen des von den Polizeibeamten notierten Kennzeichens: Davon gab es in der Kartei offenbar nur ein Exemplar.

Ausgerechnet dessen Halter war den Beamten kurz darauf in der Nähe der Flüchtlingsunterkunft in die Arme gelaufen. In kurzer Hose, mit Sandalen – und das in einer eiskalten Winternacht. Dazu hatte der Iraker auch noch den Autoschlüssel in der Jackentasche. Sein Handy lag noch im Auto – glaubt man dem Angeklagten, soll es davon mehrere geben. Er sei auf dem Weg zu McDonald’s gewesen, zu Fuß. Mit dem Auto sei ein anderer gefahren – wer, das wisse er nicht.

Diese Geschichte hatte ihm schon das Amtsgericht nicht geglaubt und ihn wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und illegalem Autorennen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Hinzu war gekommen, dass der 28-Jährige unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein unterwegs war. Den hatte er zwei Wochen zuvor in der Neujahrsnacht verloren, als man ihn in seinem Golf mit mehr als zwei Promille aufgegriffen hatte. Gegen das Urteil war er nun in Berufung gegangen – erfolglos.

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