Verfahren in Wermelskirchen Gericht: Zweifel am Verstoß gegen die Schutzverordnung

Wermelskirchen · Den Mitarbeitern des Ordnungsamtes war eine Dreier-Gruppe auf dem Schwanenplatz aufgefallen. Zu diesem Zeitpunkt galt das als Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung. Deshalb gab’s ein Bußgeld. Das sah die Richterin aber anders.

 Hier hatten sich die Männer getroffen.

Hier hatten sich die Männer getroffen.

Foto: Teifel, Udo (tei)

Es ist einer der ersten Fälle, die gerade vor dem Amtsgericht verhandelt wurden, die Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung zum Inhalt hatten. Es ging um einen Fall von 2020: Mitarbeiter des Ordnungsamts hatten gegen zwei 25-jährige Wermelskirchener Bußgelder verhängt, weil diese sich am 13. April des vergangenen Jahres auf dem Parkplatz an der Schwanenhalle vermeintlich in einer Dreier-Gruppe aufgehalten hatten. Das war zu dem Zeitpunkt verboten aufgrund der damals geltenden Schutzverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus. Allerdings hätten sie das gewusst – und hatten sich daher gegen das verhängte Bußgeld mittels Einspruchs vor dem Amtsgericht gewehrt. „Mein Bekannter und ich sind spazieren gegangen. Zu zwei Personen unterwegs zu sein – das war damals ja schließlich erlaubt“, sagte einer der beiden jungen Männer. Ein gemeinsamer Bekannter sei ihnen dann joggend entgegen gekommen. Man habe sich nur kurz begrüßt. „Das war ganz automatisch, weil man das ja so macht“, wie der 25-Jährige sagte. Anschließend habe man höchstens fünf Minuten zusammengestanden. Das sei aber offensichtlich lang genug gewesen, um die beiden Mitarbeiter des Wermelskirchener Ordnungsamts davon zu überzeugen, dass hier ein Verordnungs-Verstoß vorgelegen habe.