Neuer Ärger am Angermunder Baggersee Sorge um die Sicherheit an den Bahngleisen

Düsseldorf · Die Trasse am Angermunder Baggersee wurde verbotenerweise betreten und dort Betonplatten entfernt. Eine Einzäunung des Areals lehnt die Bahn dennoch ab.

 Betonplatten von Kabelschächten der benachbarten Bahn wurden zur Wiese am See geschleppt und dienten als Sitzgelegenheit.

Betonplatten von Kabelschächten der benachbarten Bahn wurden zur Wiese am See geschleppt und dienten als Sitzgelegenheit.

Foto: Anwohner

Mit dem schönen Wetter vor zwei Wochen haben auch die üblichen Müll-Probleme durch die vielen Besucher am Angermunder Baggersee wieder begonnen. Diesmal gibt es aber einen neuen Aspekt, der die Anwohner beunruhigt. So hat ein Hundebesitzer bei seiner täglichen Runde auf einer Wiese mehrere Betonplatten entdeckt, die wohl als Sitzgelegenheit verwendet wurden. Diese dienen sonst als Abdeckung von einem Kabelschacht der angrenzenden Bahnlinie. „Häufig sind die See-Besucher alkoholisiert. Nicht auszudenken, würden sie von einem Zug erfasst, während sie die Platten direkt neben den Gleisen entfernen“, sagt der Angermunder, der deshalb auch die Bundespolizei informierte.

Die Sicherheit rund um die Bahnstrecke treibt auch die Initiative Angermund um. „Mir wurde schon mehrfach berichtet, dass Besucher den Weg zum See abkürzen wollten und deshalb über die Bahngleise gelaufen sind, auf der Züge mit 200 Stundenkilometern rasen“, sagt Elke Wagner von der Initiative Angermund. Wagner möchte, dass die Bahn die Trasse einzäunt. „Der Ausbau des RRX, bei dem die Gleise dann durch Lärmschutzmauern oder einer Einhausung gesichert werden, wird erst in zehn Jahren erfolgen. So lange wollen wir nicht warten“, sagt Wagner.

 Die Bahn teilt auf Anfrage mit, dass die Betondeckel nicht gesichert werden können, da die Kabel, die etwa Strom zu Weichen und Signalanlagen führen, regelmäßig kontrolliert werden. Das steht in Angermund in den nächsten Tagen an, weshalb die Platten zurzeit nicht auf, sondern neben den Schächten liegen. Spätestens, wenn die Wartungsarbeiten beendet sind, werden auch wieder die Platten vom See an ihren alten Platz transportiert.

Zu einer Einzäunung ist die Bahn gesetzlich nicht verpflichtet und lehnt diese auch ab, da bei einem Notfall damit Rettungsweg versperrt würden. Zudem hätte sich gezeigt, dass selbst Zäune und Schallschutzmauern diejenigen, die auf die Gleise wollen, nicht abhalten könnten, sagt ein Bahnsprecher. „Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten und kann zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnbetrieb werden.“ Das könne eine Strafanzeige nach sich ziehen. „Zum Beispiel, wenn der Zugführer an den Gleisen jemanden sieht und eine Schnellbremsung einleitet und dabei jemand im Zug stürzt und sich verletzt.“

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