Amtsgericht Düsseldorf Einigung bei Mieterstreit an Lessingstraße

Düsseldorf · Den Streit um ein Obdachlosenhaus an der Lessingstraße 25 wollen Bewohner und Eigentümer jetzt doch friedlich lösen. Darauf verständigten sich beide Seiten am Freitag beim Amtsgericht.

 Die Mieter Andreas (l.) und Dydy befürchteten, dass ihre Wohnungstüren ohne ihr Einverständnis ausgebaut werden. Nun gibt es eine Einigung.

Die Mieter Andreas (l.) und Dydy befürchteten, dass ihre Wohnungstüren ohne ihr Einverständnis ausgebaut werden. Nun gibt es eine Einigung.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Unter bestimmten Bedingungen lassen die vier Bewohner nun Bauarbeiter in ihre Wohnungen. Dafür verzichtet die Eigentümer-Firma darauf, Wohnungstüren ausbauen zu lassen, hinter denen Menschen leben. Per Einstweiliger Verfügung hatten die vier Mieter zu Monatsbeginn solche Türausbauten gestoppt. Als die Firma gegen die Gerichtsverfügung nun vorging, gelang ein Kompromiss.

Einst war das Objekt in Oberbilk vom Sozialwerk der Armen Brüder des Heiligen Franziskus mit Spenden von Fiftiyfifty erworben worden, diente als preisgünstige Bleibe für ehemals wohnungslose Menschen. Anfang 2017 musste das Haus aber verkauft werden – als Folge von Millionenverlusten des Ordens bei riskanten Geldanlagen. Nun versucht man, das Objekt in Hauptbahnhofsnähe mit 24 Zimmern zurückzukaufen. Bisher aber vergeblich. Laut Fiftyfifty will die neue Eignerin, die in Berlin ansässige „HMS Zweite Grundstücksgesellschaft“, die Bewohner des Hauses mit allen Mitteln loswerden, angeblich, um die Wohnungen teurer zu vermieten. Laut Vorwurf der vier Betroffenen seien zuletzt sogar Handwerker gekommen, um Wohnungstüren zu entfernen.

Mit Polizeihilfe konnten die Bewohner die Baumaßnahme mit Fiftyfifty-Unterstützung gerichtlich stoppen. Doch dagegen legten die Eigentümer Protest ein, über den nun verhandelt wurde. Ein Firmen-Anwalt deklarierte die Maßnahmen als ganz normale „Renovierungen“, doch Türen habe man nicht ausbauen, sondern Handwerkern nur Zugang zu den Räumen verschaffen wollen. Zugang, der den Arbeitern angeblich stets verweigert worden war. Die Mieter erklärten sich mit ihrem Anwalt Jasper Prigge nun also bereit, die Handwerker in die Wohnungen zu lassen – wenn dies sieben Tage vorher angekündigt wird und die Arbeiten zwischen 8 und 18 Uhr durchgeführt werden. Mieter-Anwalt Prigge hält das für vertretbar. Doch an seinem Kern-Verdacht, wonach die Eigentümer das Haus entmieten wollten, hält er weiterhin fest.

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