Laut Bundessozialministerium: Renten steigen zum 1. Juli
EILMELDUNG
Laut Bundessozialministerium: Renten steigen zum 1. Juli

Gerichtsurteil in Dortmund "Hannibal"-Mieter dürfen Wohnungen wieder betreten

Dortmund · Sie haben noch Möbel und Eigentum in ihren Wohnungen, durften diese aber nicht betreten. Deshalb sind zwei Mieter des Dortmunder "Hannibal"-Hochhauses vor Gericht gezogen - mit Erfolg.

 Der geräumte "Hannibal"-Hochhauskomplex (Archiv).

Der geräumte "Hannibal"-Hochhauskomplex (Archiv).

Foto: dpa, gki kno ve

Der Dortmunder Hochhaus-Komplex "Hannibal" darf nicht wie geplant komplett verschlossen werden. Vor dem Dortmunder Amtsgericht haben zwei Mieter am Donnerstag einstweilige Verfügungen erstritten. Danach dürfen sie ihre im September 2017 geräumten Wohnungen zumindest an drei Tagen pro Woche für jeweils eine halbe Stunde betreten, um zum Beispiel wichtige Unterlagen abzuholen. Der Eigentümer Intown darf außerdem nicht, wie zum 15. Februar geplant, die Stromzufuhr zu den Wohnungen kappen.

Das ist nach den einstweiligen Verfügungen vom Donnerstag nun nicht mehr möglich. Weil viele ehemalige Bewohner bislang noch keine geeigneten Ersatzwohnungen gefunden haben, lagern in den "Hannibal"-Wohnungen noch zahlreiche Möbel und zum Teil wichtige Unterlagen. Eine der Klägerinnen vom Donnerstag hat in ihrer Wohnung auch noch ein 500-Liter-Aquarium stehen, das sie derzeit angeblich nirgendwo sonst unterbringen kann. Genau wie der zweite Kläger darf sie nun montags, mittwochs und samstags jeweils für 30 Minuten in die Wohnung. Dabei muss sie von Sicherheitspersonal begleitet werden.

(wer)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort