Werk kann in Düsseldorf bleiben Franz Marcs „Füchse“ sind Forscher zufolge keine Raubkunst

Düsseldorf · Das Museum Kunstpalast kann aller Voraussicht nach ein bedeutendes Werk in seiner Sammlung behalten: „Füchse“ von Franz Marc ist sehr wahrscheinlich keine Raubkunst. Das Werk wird auf mehr als zehn Millionen Euro geschätzt.

 Das Gemälde „Füchse“ (1913) von Franz Marc hängt im Düsseldorfer Museum Kunstpalast. Es wurde nie als Raubkunst verkauft, besagen aktuelle Forschungsergebnisse.

Das Gemälde „Füchse“ (1913) von Franz Marc hängt im Düsseldorfer Museum Kunstpalast. Es wurde nie als Raubkunst verkauft, besagen aktuelle Forschungsergebnisse.

Foto: Stiftung Museum Kunstpalast - ARTOTHEK

Den städtischen Raubkunstexperten ist es gelungen, die Herkunft des 1913 entstandenen Gemäldes „Füchse“ von Franz Marc lückenlos nachzuvollziehen. Es gibt demnach keine Hinweise, dass es sich um Raubkunst handelt. Daher weist die Stadt die Forderung einer Erbengemeinschaft nach einer Rückgabe des Bildes, dessen Wert auf mehr als zehn Millionen Euro geschätzt wird, zurück. Der Fall könnte aber noch vor die sogenannte Beratende Kommission gehen.

Die Erben des jüdischen Bankiers Kurt Grawi, dem das Bild einst gehört hat, hatten 2015 das Restitutionsgesuch eingereicht. Grawi war im KZ Sachsenhausen inhaftiert gewesen und 1939 aus Deutschland geflohen. Er emigrierte mit seiner Frau nach Santiago de Chile. Zunächst fehlten Dokumente zu der Frage, was mit dem Gemälde passierte, bis Düsseldorf es 1961 als Spende des Kaufhaus-Unternehmers Helmut Horten erhielt.

Der Fund einer Akte im Museum of Modern Art hat nach Angaben der Stadt nun die letzten fehlenden Informationen geliefert. Demnach gelang es Grawi, das Bild mit Hilfe des Arztes und Bankiers Paul Weill im Frühjahr 1939 an den gemeinsamen Freund Ernst Simon nach New York zu verschiffen. Der bot das Bild im Auftrag von Grawi zunächst dem Museum of Modern Art zum Kauf an.

Dessen Angebot nahm jedoch Grawi nicht an, sondern veräußerte es 1940 über den Kunsthändler Karl Nierendorf an den Regisseur William Dieterle, der dafür bekannt war, dass er vielen bedeutenden Künstlern und verfolgten Menschen die Auswanderung und Gründung einer Existenz in den Vereinigten Staaten ermöglichte. Dieser Verkauf habe „auf besondere Weise die außerordentliche Unterstützung unter den Beteiligten in dieser schweren Zeit“ gezeigt, so die städtischen Raubkunstforscher.

Das Bild wurde nach den Erkenntnissen der Forscher zu einem marktgerechten Preis veräußert, der Voreigentümer konnte zudem über den Erlös frei verfügen. Damit sind die Kriterien für eine Einstufung als Raubkunst nicht erfüllt. Düsseldorf würde dennoch weiterhin den Fall durch die in Berlin ansässige Beratende Kommission überprüfen lassen. Das unabhängige Gremium trifft Entscheidungen über die Rückgabe von vermeintlicher Raubkunst, wird aber nur tätig, wenn beide Konfliktparteien zustimmen und sich verpflichten, die Entscheidung als verbindlich zu akzeptieren. Die Erbengemeinschaft hat aber bislang die Anrufung der Kommission ausgeschlagen.

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