Prozess Pflegerin entgeht knapp Strafe

Düsseldorf · Als Angeklagte kämpfte eine Verkäuferin (30) vom Niederrhein gestern beim Amtsgericht vor Wut und Ohnmacht mit den Tränen. Selbstlos hatte sie jahrelang den schwer kranken Vater ihres längst verflossenen Freundes in dessen Wohnung an der Richardstraße betreut.

Doch als ihr Pflegling (55) zu Jahresbeginn starb und die Frau einige ihrer geliehenen Gegenstände aus dessen Wohnung zurückholte, wurde sie wegen Siegelbruchs mit 600 Euro Strafe belegt. Ihr Protest dagegen hatte gestern aber Erfolg. Das Verfahren wurde eingestellt.

Sie habe keinen Dank erwartet für ihre aufopfernde Pflege des eigentlich fremden Mannes, betonte die Angeklagte. Immerhin hatte sie sich mit dessen Sohn schon fünf Jahre zuvor entzweit. Doch weil ihr Beinahe-Schwiegervater schwer diabeteskrank war, gehbehindert und sehschwach, sei sie mindestens einmal wöchentlich vom Niederrhein zu Besuch gekommen, habe ihn bekocht, für ihn geputzt und gewaschen. So weit ging ihre Fürsorge, dass sie sogar ihre Kücheneinrichtung leihweise bei ihm einbauen ließ, ihm Kühlschrank, Waschmaschine und noch Möbel zur Verfügung stellte. "Ich hab? bei der Beerdigung Geld für den Blumenschmuck draufgelegt, weil sich von seinen drei Kindern keiner darum gekümmert hat."

Denn als der Kranke im Dezember bei Frost auf der Straße gestürzt war und erst viele Stunden später mit massiven Unterkühlungen gefunden wurde, gab es für ihn keine Hoffnung mehr. Nach seinem Tod holte die Angeklagte "nur die eigene Waschmaschine, meine Lampe und einen Karton mit Wäsche" aus seiner Wohnung. Doch diesmal notierte eine Nachbarin das Autokennzeichen der 30-Jährigen, zeigte sie an. Denn zuvor hatte das Ordnungsamt die Wohnung des Toten vorsorglich versiegelt.

"Das Siegel war aber schon zerstört, als ich dort ankam", beteuerte die Angeklagte. Auch die Kinder des Toten hätten ja Schlüssel zu dessen Wohnung gehabt. Alle übrigen Sachen, die sie ihrem Pflegling einst geliehen hatte, sah die Angeklagte ohnehin nie wieder. Dass sie jetzt aber noch wegen Siegelbruchs bestraft werden sollte, "finde ich unglaublich", sagte sie weinend. Doch Richter und Staatsanwältin waren sich einig: Da wohl nicht mehr zu klären war, wer das Siegel an der Tür geknackt hatte, stellten sie das Verfahren gegen die 30-Jährige ohne Auflagen ein. Wegen Geringfügigkeit. Die Frau gilt damit weiterhin als unbescholten.

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