Arbeitsmarkt LVR fördert behinderte Arbeitnehmer

Düsseldorf · Der Landschaftsverband unterstützt mit Geld, um Stellen zu schaffen und Arbeitsplätze umzubauen. Hinzu kommen Zahlungen für Wohnungshilfen und Arbeitsassistenzen.

Landschaftsverband Rheinland fördert behinderte Arbeitnehmer in Düsseldorf
Foto: dpa/Stefan Puchner

Mit mehr als 2,6 Millionen Euro haben der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben 2018 die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen in Düsseldorf unterstützt. Damit wurde in 610 Fällen Geld gegeben, um neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsgerecht zu gestalten. Dies geht aus dem Jahresbericht 2018/2019 hervor, den das LVR-Inklusionsamt nun veröffentlicht hat.

Mehr als 39,1 Millionen Euro flossen demnach in 9687 Fällen an Arbeitgeber. Schwerbehinderte Menschen erhielten insgesamt 9,5 Millionen Euro an weiteren Leistungen, beispielsweise für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug- oder Wohnungshilfen sowie für Arbeitsassistenzen.

Um Arbeitsplätze zu schaffen und dauerhaft zu sichern, sei die Förderung von sogenannten Inklusionsbetrieben ein geeignetes Instrument, berichtete der Landschaftsverband. Dabei handelt es sich um Betriebe, die neben ihrer regulären wirtschaftlichen Tätigkeit einen besonderen sozialen Auftrag haben. Sie beschäftigen auf 30 bis 50 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ende 2018 gab es in Düsseldorf fünf solcher Betriebe.

Im Arbeitsagenturbezirk Düsseldorf waren den Angaben zufolge 37.260 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt. Die Arbeitgeber erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 5,1 Prozent und lagen so knapp über dem vorgeschriebenen Wert von 5 Prozent.

Das LVR-Inklusionsamt ist für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Männer und Frauen zuständig. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderter Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl und die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Seit Jahresbeginn hat das Inklusionsamt auch den gesetzlichen Auftrag der Prävention in Form von Aufklärung und Beratung.

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