Düsseldorf Krankenfahrer soll Patienten bestohlen haben

Düsseldorf · Ein 23-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten. Mit Seriennummern wurde er überführt.

Schwache und Kranke soll ein 23-Jähriger gezielt als Opfer ausgesucht und bestohlen haben. Über diese Anklage wird beim Amtsgericht demnächst gegen den Ex-Angestellten einer Krankentransport-Firma verhandelt. In nur sechs Wochen soll er im Herbst 2017 als Begleiter von Krankentransporten die hilflose Lage von vier Kunden ausgenutzt und ihnen insgesamt 950 Euro entwendet haben. Ein ursprünglich für Mai geplanter Prozesstermin musste nun verschoben werden. Wann die Verhandlung neu angesetzt wird, steht noch nicht fest.

Für Kranke oder Hilfsbedürftige, die nicht eigenständig Kliniktermine oder ärztliche Untersuchungen wahrnehmen können, sondern auf Fahrdienste angewiesen sind, bedeutet das meist Stress. Genau das soll der angeklagte Fahrten-Begleiter kaltherzig ausgenutzt haben. Aus den Taschen oder mitgeführten Jacken der Patienten hat er laut Ermittlungen aber keine Münzen herausgefischt, sondern gleich erhebliche Summen. Anfangs soll er 400 Euro erbeutet haben, bei einem anderen Patienten dann 50 Euro, in einem weiteren Fall waren es angeblich 300 Euro. Als dann der Verdacht auf ihn fiel, wurde er mittels einer Diebesfalle überführt. Vor Fahrtantritt wurden Geldscheine eines Patienten überprüft, die Seriennummern registriert.

Als der Patient ausgestiegen war, fanden sich alle diese vorgemerkten Geldscheine dann in der Börse des Angeklagten. Diesen Fall des Diebstahls, der nur schwer abzustreiten gewesen wäre, hat der 23-Jährige gestanden.

Doch mit den Diebstählen bei drei anderen Kunden, die ebenfalls auf seiner Tour passiert sein sollen, habe er nichts zu tun, ließ er den Strafrichter vorab wissen. Also müssen nun neben seinem Fahrer-Kollegen des Krankentransporters auch die damals bestohlenen Passagiere als Zeugen vorgeladen und befragt werden. Völlig unbescholten ist der 23-Jährige schon nicht mehr. Ein früheres Strafverfahren wegen ähnlicher Vermögensdelikte war aber noch als Geringfügigkeit gewertet und das Verfahren gegen ihn eingestellt worden - allerdings nur gegen eine Arbeitsauflage.

(RP)
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