Prozess in Düsseldorf Gericht verhandelt Eigenbedarfsklage

Düsseldorf · Ein Mieter klagt gegen die Kündigung seiner Wohnung, die beinahe wortgleich mehreren anderen Menschen zugestellt wurde.

In einem Prozess vor dem Amtsgericht ging es am Dienstag um die Kündigungen gegen einen Mieter an der Kronprinzenstraße. Das Wohnhaus war Ende 2018 verkauft worden – und eine der zwei Gesellschafterinnen der Käuferfirma macht jetzt Eigenbedarf geltend.

Dass parallel mehrere Mieter in anderen Stadtteilen mit fast wortgleichen Forderungen konfrontiert sind, wertet das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ als Beleg für eine systematische Entmietung der betroffenen Häuser. Anwalt Jasper Prigge, der am Dienstag beim Amtsgericht den ersten der Mieter vertrat, konzentrierte sich dagegen auf den Einzelfall. Ob es hier „um eine fingierte Kündigung geht, muss das Gericht nun prüfen“, stellte er fest. Er sehe sich allerdings in der Ansicht bestätigt, dass seitens der Kläger „kein ernsthafter Wille“ bestehe, dort selbst einzuziehen.

Seit Monaten hat jene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in diversen Stadtteilen Mietshäuser erworben – und nach und nach diversen Mietern eine Kündigung zukommen lassen. Zur Begründung soll es stets geheißen haben, ein Mitglied der weit verzweigten Eigentümer-Familie wolle jetzt in die Wohnung einziehen. Die betroffenen Mieter stellen das aber in Frage. Eine der beiden Gesellschafterinnen, die jetzt erstmals vorm Amtsgericht ihre Kündigungsklage gegen einen der Mieter betreibt, forderte zu Prozessbeginn einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Man fühle sich von den Mietern an den Pranger gestellt. Doch unter Hinweis auf das „hohe Gut der Öffentlichkeit“ in deutschen Prozessen wies der Richter das zurück.

Konkret war dem Mieter nicht nur eine Eigenbedarfskündigung zugegangen, sondern noch zwei weitere „verhaltensbedingte“ Kündigungen, begründet damit, dass er sich an einer Kampagne gegen die Eigentümer-GbR beteiligt habe. Aber auch das ließ der Richter nicht gelten. Das sei „kein kündigungsrelevanter Sachverhalt“.

Ob es noch zu einem Kompromiss beider Seiten kommt, blieb zunächst offen. Der Mieter betonte, nach 27 Jahren „will ich mit meiner Frau jetzt in der Wohnung bleiben“. Der Kläger-Anwalt will noch Rücksprache nehmen mit allen GbR-Gesellschaftern. Dazu bleiben den Parteien vorerst drei Wochen Zeit. Dann will der Richter eine Entscheidung treffen, wie es mit dem Miet-Prozess weitergeht.

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