Urteil in Düsseldorf Verbot von Kurden-Demo war laut Verwaltungsgericht rechtswidrig

Düsseldorf · Die Düsseldorfer Polizei hat eine Anti-Kriegs-Demonstration von Kurden im vergangenen Jahr rechtswidrig verboten. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Demo-Veranstalter waren vor Gericht gezogen.

Dort bekam der Verein namens Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurden fast ein Jahr nach dem angedachten Demo-Termin am 24. Februar 2018 Recht. Damals hatten die Kurden unter dem Motto „Gegen den Krieg in Afrin“ gegen den Vormarsch des türkischen Militärs auf die syrische Stadt Afrin demonstrieren wollen.

Die Polizei hatte behauptet, beim Veranstalter handele es sich um eine Teilorganisation der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Das hielt das Gericht nach Angaben einer Sprecherin für falsch. Bereits früher sei es zum Zeigen verbotener Fahnen und zu Ausschreitungen gekommen, hatte die Polizei weiter argumentiert. Dies sah das Gericht als nicht hinreichend belegt, zumal es auch friedliche Kundgebungen gegeben habe. Außerdem habe die Polizei mildere Mittel wie etwa Auflagen erst gar nicht geprüft. Das Verbot sei daher unverhältnismäßig gewesen.

(dpa/hpaw)
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