Amtsgericht Düsseldorf Bewährungsstrafen für jugendliche Altstadträuber

Altstadt · Angeblich spontan haben zwei jugendliche Täter beschlossen, andere Altstadtbesucher auszurauben. So wollten sie ihren Drogenkonsum finanzieren, gaben sie vor dem Düsseldorfer Jugendgericht zu.

 Die Verhandlung fand unter Ausschluss des Öffentlichkeit statt.

Die Verhandlung fand unter Ausschluss des Öffentlichkeit statt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Jugendstrafen von jeweils einem Jahr auf Bewährung hat das Amtsgericht Düsseldorf am Dienstag gegen zwei Altstadt-Räuber verhängt. Die erst 16 und 19 Jahre alten Angeklagten hatten in dem nicht-öffentlichen Prozess ohne Publikum vor dem Jugendgericht zugegeben, in einer Oktobernacht des vergangenen Jahres gegen zwei Uhr morgens kurz hintereinander zwei Passanten mit einer Metallstange und einer Plastikpistole bedroht zu haben, um die Altstadt-Besucher auszurauben.

In einem Fall händigte ein 34 Jahre alter Mann dem Duo einen 50-Euro-Schein aus, im zweiten Fall verweigerte das Opfer jede Zahlung und drohte dem Täterduo sogar Prügel an.

Angeblich spontan hatten sich die Angeklagten spätnachts dazu entschlossen, ihre eigene Kasse ein wenig aufzubessern und Wildfremde auf deren Heimweg auszuplündern. An der Flingerstraße fiel ihnen dabei ein 34-Jähriger in die Hände, vor dem sie sich bedrohlich aufgebaut haben, wie sie es selbst in ihren Geständnissen schilderten. Mit einer Metallstange und einer Pistole aus Kunststoff bedroht, sollte dem Passanten durch die Täter von vornherein jede Chance zur Gegenwehr genommen werden. Tatsächlich fischte der Passant 50 Euro aus seiner Brieftasche und übergab sie den Angeklagten. Er sei in der Dunkelheit nicht sicher gewesen, ob die Pistole echt war, deshalb habe er lieber das geforderte Geld gegeben, sagte er im Zeugenstand.

Kurz nach ihrer Flucht in Richtung Hunsrückenstraße versuchten die Angeklagten ihr Raub-Glück erneut, diesmal bei einem 20-Jährigen. Der jedoch ließ sich nicht einschüchtern, gab weder Geld noch Handy, zog seine Jacke aus und bot dem Räuber-Duo heftige Prügel an. Während die Angeklagten noch versuchten, ihr zweites Opfer niederzuschlagen oder zu treten, wurden beide von Polizisten festgenommen.

Sie hätten die Beute gebraucht, um davon Drogenkäufe zu finanzieren, gaben beide vor Gericht an. Die Richter ließen jetzt trotzdem Milde walten. Unter der Auflage, dass die beiden jetzt regelmäßigen Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle halten, wurden einjährige Jugendstrafen gegen beide Täter zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort