Bürgerservice in Dormagen Stadt bietet 140 Leistungen online an

Dormagen · In Sachen Digitalisierung geht die Stadt Dormagen den nächsten Schritt. Das Stichwort heißt: kommunale Serviceportale. Was das bedeutet und wie Dormagener sie nutzen können.

Das Dormagener Rathaus wird digitaler.

Das Dormagener Rathaus wird digitaler.

Foto: Hammer, Linda (lh)

Alle digitalen Verwaltungsleistungen technisch gebündelt an einem Ort: Das ist die Idee dieer Portale. Mit Abschluss der ersten Roll-out-Phase hat die Stadt nach einer kurzen Testphase unter www.dormagen.kommunalportal.nrw ihr Kommunalportal freigeschaltet. Damit sind ab sofort alle digitalen Dienstleistungsangebote der Verwaltung gebündelt an einer Stelle zu finden.

Etwa 140 Leistungen sind aktuell bereits verfügbar. Kontinuierlich kommen neue hinzu. Für etwa 30 Dienstleistungen wurden Formulare bereitgestellt, die direkt digital an die Verwaltung gesendet werden und deren Bearbeitungszustand online einsehbar ist. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, auf digitalem Weg direkt zu antworten. Zu diesen Dienstleistungen zählen beispielsweise die Ausstellung einer Meldebescheinigung, Anzeigen zur Hundehaltung sowie die Beantragung einer Beistandschaft. Für andere Dienstleistungen wird auf Onlineportale des Landes oder Bundes wie das Bauportal.NRW oder das Wirtschafts-Service-Portal.NRW verwiesen, die ebenfalls digitale Leistungen bereitstellen.

Um die neuen digitalen Angebote nutzen zu können, ist lediglich ein offizielles Nutzerkonto in Form des Servicekonto.NRW notwendig. „Dieses wird für die Anmeldung benötigt und beinhaltet zusätzlich ein digitales Postfach, mit dem es in naher Zukunft möglich sein wird, rechtssicher Bescheide zuzustellen“, erklärt Jochen Hahnen, Leiter des Fachbereichs IT und Digitalisierung.

Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben können noch nicht alle Leistungen online abgewickelt werden. In manchen Fällen, wie bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises, ist noch ein persönliches Erscheinen erforderlich. „Daher sind einige Dienstleistungen noch nicht im Kommunalportal verfügbar oder dort nur als Textbeschreibungen einsehbar“, erklärt Hahnen.

(NGZ)
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