Dormagen Betrunkener stürzt ins Gleisbett

Dormagen · Ein 20 Jahre alter Dormagener ist am Montagabend an der Haltestelle Bayerwerk zwischen eine S-Bahn und die Bahnsteigkante geraten. Wie durch ein Wunder trug der Mann nur leichte Verletzungen davon.

Dormagen: Betrunkener fällt vor S-Bahn
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Ein 20 Jahre alter Mann ist am späten Montagabend an der Haltestelle Bayerwerk zwischen zwei anfahrende Waggons der S-Bahnlinie 11 geraten und nur leicht verletzt worden. Erste Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass der Mann aufgrund starken Alkoholkonsums in das Gleisbett gefallen war.

"Der Mann ist gegen 23.15 Uhr aus der S 11 gestiegen und entlang des Zuges Richtung Ausgang gegangen", erklärte gestern Polizeisprecherin Nadine Peter. Als sich der Zug zur Weiterfahrt in Bewegung setzte, hörte der Lokführer einen lauten Schrei. Er schaute aus seinem Seitenfenster und erblickte den Mann zwischen Zug und Bahnsteigkante. "Der Mann hat gewunken", so Peter. Sofort bremste der Lokführer den Zug und setzte einen Notruf ab.

Unter Aufsicht eines Notarztes wurde der Verunglückte in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestehe nicht für den 20-Jährigen. Wie viel Promille Alkohol der Mann im Blut hatte, konnte Nadine Peters gestern nicht sagen. Die Ermittlungen dauern noch an. Es kam zu geringfügigen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. "Der Zugverkehr stand zwischen 23.40 Uhr und 0.30 Uhr still", so die Polizeisprecherin. Im Einsatz waren neben der Bundespolizei etwa zehn Kräfte der Dormagener Feuerwehr, ein Notarzt und die Kölner Schutzpolizei. Betreiber für die Infrastruktur wie die Brücke und den Bahnhof ist die Bayer AG. Einen ständigen Posten, der den Bahnhof überwachen würde, gibt es laut Currenta-Sprecher Benjamin Schütz nicht.

Wie oft es an Bahnhaltestellen zu Unfällen dieser Art kommt, wollte Bahnsprecher Dirk Pohlmann gegenüber der NGZ nicht sagen: "Diese Zahlen kommunizieren wir nicht." Eine 100-prozentige Sicherheit zu gewährleisten ist zudem schwer möglich. Immer wieder werde gefordert, die Anlagen der Deutschen Bahn insgesamt einzuzäunen.

Aufgrund der Größenordnung sei dies allerdings — wie bei Wasserstraßen oder Autobahnen —nicht möglich. Das unerlaubte Betreten von Bahn- und Gleisanlagen ist aber verboten und kann ein Geldbuße von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen. Bei konkreter Gefährdung des Eisenbahnbetriebs droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

(NGZ/rl)
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