Analyse: Deichverband Dormagen/Zons Deichverband unter Druck

Dormagen · Die Art des zuknftigen Hochwasserschutzes in Dormagen scheint wieder in Frage gestellt. Der Erbentag wird zudem im April neu gewählt. Eine Analyse.

Den Hochwasserschutz zu sichern ist das Ziel von Deichgräf Joachim Fischer, der seit April 2017 im Amt ist. Mit seiner verbindenden Art hatte er es geschafft, dass der streitbare Erbentag, das Spitzengremium des Deichverbandes Dormagen/Zons, anderthalb Jahre zwar in der Sache diskutierte, aber die Wortbeiträge nicht persönlich wurden. Dieses konstruktive Klima scheint seit einigen Sitzungen vorbei: Polemisch und laut, mit persönlichen Angriffen garniert, werden provokant Anschuldigungen in den Raum geworfen.

Der ganze Deichverband steht unter Druck: Die Mammutaufgabe der Deichsanierung muss gestemmt werden, deren Kosten sich von den zu Beginn der Planung geschätzten 50 bis 60 Millionen Euro inzwischen auf mehr als 110 Millionen Euro verdoppelt haben. Jede Entscheidung über die Gestaltung eines Planungsabschnitts hat gleich millionenschwere Folgen, die die Zwangsmitglieder der Rheinanlieger-Orte Stürzelberg, Zons und Rheinfeld zu tragen haben. Da ist es verständlich, wenn nach Wegen gesucht wird, die Kosten auf ein größeres Verbandsgebiet zu verteilen, oder gar einen Abschnitt wie das uct-Gelände ganz an einen anderen Deichverantwortlichen, nämlich das Unternehmen, beziehungsweise den Grundstückseigentümer GEA, abzutreten.

Vor sieben Jahren, als sich der Erbentag für eine „Große Lösung“ der Komplett-Sanierung des maroden Deichs entschieden hat, geschah das in der Hoffnung, dass das Land 80 Prozent der – viel geringer geschätzten – Kosten übernehmen würde. Die Alternative wäre eine Reparatur des verpfuschten Deichabschnitts auf eigene Verbandskosten gewesen. Allerdings setzen einige Erbentagsmitglieder jetzt die Vereinbarung mit der Bezirksregierung aufs Spiel, indem sie die Planung wegen der unklaren Punkte anhalten. Liegt sie nicht bis zum 30. Juni vor, hat die Bezirksregierung angekündigt, zumindest einen Teil ihres 80-Prozent-Anteils an den Planungskosten zurückzufordern. Während Deichgräf Fischer darauf verweist, dass auch nach Abgabe der Planung Änderungen vorgenommen werden können, lehnt der Erbentag dies ab.

Und in dieser Situation wird am 5. April ein neuer Erbentag gewählt. Kenntnisreich und respektvoll wären gute Anforderungen dafür.

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