Deichverband Dormagen/Zons Erbentag lehnt Deich-Planung ab

Dormagen · Das Spitzengremium des Deichverbandes besteht auf Klärungen und Änderungen.

Gegen die Empfehlung von Deichgräf Joachim Fischer hat der Erbentag, das Spitzengremium des Deichverbandes Dormagen/Zons, erneut die Abgabe der Genehmigungsplanung an die Bezirksregierung abgelehnt. Damit verschiebt sich die Genehmigung der Deichsanierung – und die Arbeiten, mit denen als „Große Lösung“ die 13 Kilometer Rheindeich zwischen der Neusser und der Kölner Stadtgrenze repariert und erhöht werden sollen. Die Kosten wurden auf ca. 112 Millionen Euro geschätzt.

Mit acht zu vier Stimmen verschob der Erbentag die Abgabe, um noch Änderungen einzubauen. So bezieht sich die Mehrheit des Gremiums darauf, nicht Deichverantwortlicher auf dem Planungsabschnitt 8, dem Gelände von uct, zu sein. Das sei Sache des Unternehmens, bzw. des Besitzers des Geländes, Wea, wie der stellvertretende Deichgräf Franz Josef Bauers bei seinen Nachforschungen in alten Archiven entdeckt habe, nach denen der Hochwasserschutz dort schon seit mehr als 100 Jahren mit Bauwerken sichergestellt worden sei. Deichgräf Fischer hatte sich an die Bezirksregierung gewandt. „Innerhalb eines Tages wurde mir mitgeteilt, dass Änderungen an den Planungsunterlagen immer möglich seien und die ganze Planung ergebnisoffen geprüft werde“, so Fischer, der jetzt abgaben wollte: „Sonst dauert alles immer länger.“ Der Erbentag will aber erst von der Bezirksregierung geklärt haben, ob nicht der Abschnitt 8 aus der „Großen Lösung“ herausgenommen werden könne. Daher hat sich Fischer noch einmal an die Düsseldorfer Behörde gewandt.

Auch die Schafsbeweidung wurde in der Sitzung besprochen, wobei der aggressive Ton einiger Mitglieder gegenüber dem Deichamt auffiel. Nun soll der Arbeitskreis Ökologie und Deichpflege ein „Beweidungskonzept“ erarbeiten und feststellen, welche Schäden nach dem heißen Sommer am Deich bestehen. Denn bevor der Schäfer, der zum 31. Dezember gekündigt habe, wie Fischer mitteilte, für offensichtliche Gras-Lücken in Regress genommen werden könne, müsse ein Verschulden festgestellt werden. Die Bezirksregierung hatte bei einem Ortstermin festgestellt, dass der Hochwasserschutz gewährleistet sei, allerdings einige Stellen, die z.B. plattgetreten wurden, nachgebessert werden müssten.

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