Jahrelanger Rechtsstreit soll im November entschieden werden Freibad-Klage läuft immer noch

DInslaken · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die mündliche Verhandlung, in der es um die Zukunft des Hiesfelder Freibadareals gehen wird, für den 8. November terminiert. Kläger Reinhard Claves hofft, dass die Stadt unterliegt.

 Der frühere Eingangsbereich des Hiesfelder Freibades.

Der frühere Eingangsbereich des Hiesfelder Freibades.

Foto: Heinz Schild

„Da haben wohl einige nicht auf dem Schirm gehabt, dass die Klage zum Hiesfelder Freibad immer noch läuft“, sagt Reinhard Claves. Der FDP-Kommunalpolitiker und Mitinitiator des Bürgerbegehrens „Pro Freibad“ wundert sich darüber, dass die städtische Flächenentwicklungsgesellschaft Din-Fleg und auch die Stadtwerke das Areal überplanen, obwohl noch gar nicht klar ist, ob sie überhaupt über das Grundstück verfügen können. Denn immer noch läuft die Klage, die Claves und seine Mitstreiter eingelegt haben. Vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wurde den Prozessbeteiligten nun mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung für den 8. November terminiert worden ist.

Damit geht der inzwischen mehrere Jahre andauende Prozess in eine entscheidende Phase. Denn danach dürfte das Urteil zu erwarten sein. Claves hofft natürlich, dass das OVG die Klage für ihn positiv bescheiden und die Stadt Dinslaken unterliegen wird.

Die Ursprünge dieses Rechtsstreites reichen Jahre zurück. Und zwar in die Zeit, als die Stadtwerke, die das Hiesfelder Freibad neu bauen und betreiben sollten, erklärten, dass dies wirtschaftlich nicht vertretbar sei. Um das Freibad zu erhalten, wurde – unter anderem von Reinhard Claves – ein Bürgerbegehren initiiert. Damals kamen über 8000 rechtsgültige Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die sich für den Fortbestand des Hiesfelder Bades einsetzten. Das Bürgerbegehren wurde 2017 dann allerdings nicht mehr weiterverfolgt, nachdem mit der Dinslakener Verwaltung der sogenannte Bäderkompromiss ausgehandelt worden war. Der sah vor, dass das Hiesfelder Bad saniert und ausgebaut wird, zudem sollte das Stadtwerkebad Dinamare erweitert werden. Dieser Kompromiss wurde dann später einseitig aufgekündigt, damit zog die Stadt den Zorn der Freibad-Freunde auf sich., die sich von der Kommune ausgetrickst fühlten und dies dem damaligen Bürgermeister übel nahmen.

Nichts erinnert mehr daran, dass sich hier früher das Schwimmbecken des Freibades befand.

Nichts erinnert mehr daran, dass sich hier früher das Schwimmbecken des Freibades befand.

Foto: Heinz Schild

Claves und seine Mitstreiter zogen vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf, unterstützt wurden sie vom Freibadverein. Das Gericht entschied im August 2020 allerdings gegen die Freibad-Freunde. Es erklärte das Bürgerbegehren, das die Sanierung und den Erhalt des Freibades zum Ziel hatte, für nicht zulässig und wies die Klage ab.

In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die Vertreter des Bürgerbegehrens „Pro Freibad“ im Jahr 2017 auf dessen Zulassung verzichtet hätten. Doch obwohl der zugesagte Bäderkompromiss nicht umgesetzt worden sei, lebe das Bürgerbegehren nicht wieder auf. Denn die Regelungen in der Gemeindeordnung über Bürgerbegehren seien zwingendes Recht. Das jahrelange Ruhen eines Bürgerbegehrens stehe im Widerspruch zu diesen gesetzlichen Bestimmungen, die durch die Festlegung verschiedener Fristen auf eine möglichst zügige Abwicklung eines Bürgerbegehrens angelegt seien. Allerdings ließ die Kammer eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zu.

Reinhard Claves und seine Mitstreiter entschieden sich damals, in die Berufung zu gehen. Um dies finanzieren zu können, baten sie um Spenden, durch die fast 5000 Euro zusammen kamen. Im November 2020 wurde der schriftliche Widerspruch beim Oberverwaltungsericht Münster eingereicht.

Claves pocht nach wie vor darauf, dass die Stadt zu ihrem Wort hätte stehen müssen. Es könne nicht angehen, dass die Kommune Zusagen mache, in diesem Fall die Sanierung des Freibades, und diese dann nicht einhalte. Im Vertrauen auf das gegebene Wort der Stadt hätten die Freibad-Freunde das Bürgerbegehren damals nicht weiter verfolgt. Als sie es dann wieder aufleben lassen wollten, weil der Bäderkompromiss aufgekündigt worden war, erfuhren sie von der Stadt, dass dies nicht möglich sei, weil die Fristen abgelaufen seien. Durch ein solches Verhalten werden nach Überzeugung von Claves von der Stadt „Rechtsnormen mit Füßen getreten“ und der Bürgerwille übergangen.

Claves hofft, dass das OVG die Sache so sieht wie er. Das könnte dann zu einer Lex Dinslaken führen. Er erwartet auch, dass das OVG die Stadt Dinslaken, die sich über den Bürgerwillen hinweggesetzt habe, für ihr Verhalten in dieser Angelegenheit rügt.

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