Bundesgerichtshof verwirft Revision des Dinslakeners Mord-Urteil gegen „Ibrahim, den Deutschen“ rechtskräftig

Düsseldorf · Maskiert und schwarz gekleidet verbreitete er Leid und Schrecken. Jetzt urteilte der Bundesgerichtshof: Das Urteil gegen Nils D. ist rechtskräftig. Er war im vergangenen Jahr zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Dinslakeners verworfen, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte (Symbolbild).

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Dinslakeners verworfen, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte (Symbolbild).

Foto: dpa/Uli Deck

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Dinslakeners verworfen, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

D. war wegen Mordes und Kriegsverbrechen vom Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) im vergangenen Jahr zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Als der gefürchtete Folterer Abu Ibrahim al-Almani („Ibrahim der Deutsche“) hatte der IS-Terrorist im berüchtigten Gefängnis von Manbitsch in Syrien sein Unwesen getrieben. Dabei hatte er den 25-jährigen Gefangenen Hassan M. zu Tode gefoltert.

Nils D. war einer lebenslangen Haftstrafe entgangen, weil er umfassend gegen seine islamistischen Komplizen ausgesagt hatte und in zahlreichen weiteren Verfahren als Belastungszeuge aufgetreten war. Er habe damit geholfen, die Anschlagsgefahr in Deutschland deutlich zu verringern, befanden die OLG-Richter.

In Syrien hatte er laut Urteil Gefangene oft aus banalem Anlass mit der Balango-Methode gefoltert. Die Opfer wurden mit hinter dem Rücken gefesselten Armen an Stangen unter der Decke hochgezogen, bevor die Folterschergen mit Kabeln, Knüppeln, Stangen und Fäusten zuschlugen.

Nils D. war bereits 2016 in Düsseldorf als IS-Terrorist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hat diese Strafe bereits verbüßt. Er gehörte der berüchtigten „Lohberger Brigade“ von Salafisten aus dem Zechenviertel Dinslaken-Lohberg an, die sich in Syrien dem IS angeschlossen hatten.

2016 war das OLG noch davon ausgegangen, dass D. „nur“ einem Sturmtrupp, einer Spezialeinheit des IS, angehörte,
die Verdächtige festnahm, was er auch zugegeben hatte. Doch nach seiner ersten Verurteilung tauchten ehemalige Gefangene auf, die aussagten, was der Deutsche in dem IS-Gefängnis angerichtet hatte.

(bsch/dpa)
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