Eine Million Euro Schadenersatz Ex-OB Bärbel Dieckmann im WCCB-Prozess verurteilt

Bonn/Köln · Die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann sowie Ex-Stadtdirektor Arno Hübner sind im WCCB-Prozess vor dem Kölner Verwaltungsgericht zu einer Zahlung von jeweils einer Million Euro verurteilt worden. Die Stadt Bonn hatte auf Schadenersatz geklagt.

 Bärbel Dieckmann im Gerichtsaal.

Bärbel Dieckmann im Gerichtsaal.

Foto: Benjamin Westhoff

Paukenschlag rund um das World Conference Center Bonn (WCCB): Die 19. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichtes unter Vorsitz von Richter Andreas Vogt hat im Bauskandal der Klage der Stadt Bonn stattgegeben und Ex-OB-Bärbel Dieckmann und Ex-Stadtdirektor Arno Hübner zur Zahlung von jeweils einer Million Euro Schadenersatz verurteilt.

Als Grund nannte Vogt, beide hätten „grob fahrlässig“ ihre beamtenrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal verletzt. In beiden Fällen geht es um Nebenabreden, die keine hinreichende Ermächtigung durch Beschlüsse des Rates hätten.

Hübner warf das Gericht vor, er habe eine Nebenabrede unterzeichnet ohne Ratsbeschluss. Er habe zudem gewusst, dass die Stadt damit auch für das Eigenkapital des Investors Man-Ki Kim bürgen müsse. Dieckmann wirft man vor, auch sie habe gewusst, dass dieses Eigenkapital in Höhe von 40 Millionen Euro nie durch die Stadt mit abgesichert werden sollte. Das Gericht ließ eine Berufung in zweiter Instanz zu.

Dieckmann hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Alle im Rat seien informiert gewesen, sagte sie. „Gerade das Wissen darum, in welch großer Verantwortung wir bei diesem Projekt waren, hat uns zu sehr präziser Arbeit angehalten.“

Dass nun Berufung in diesem Fall zugelassen wird, hängt GA-Informationen zufolge unter anderem mit der Höhe der Summe zusammen. Auch Gerichtssprecher Pierre Becker-Rosenfelder betonte: „Das ist schon etwas Besonderes. Das kommt nur in fünf Prozent der Fälle am Verwaltungsgericht vor.“

Zahlreiche Firmen gingen insolvent

Gerade das Fehlen des vertraglich zugesicherten Investor-Eigenkapitals von 40 Millionen Euro stürzte den Bau des WCCB in die Katastrophe. Investor Man-Ki Kim, der wegen des fehlenden Eigenkapitals nur vertragswidrig, aber mit dem Segen der Stadt Bonn losbauen durfte, suchte fortan global nach Ersatzkapital. Dabei landete er bei der Investment-Firma Arazim Ltd. (Zypern), die ihm zehn Millionen Euro zu rund 60 Prozent Zinsen lieh. Da er das Geld nicht fristgerecht zurückzahlen konnte, verpfändete Kim das WCCB im August 2007 an Arazim. Das verschwieg Kim aber gegenüber Honua Investment Ltd. (Hawaii), dem nächsten Geldgeber. Deshalb stritten im Spätsommer 2009 vor dem Landgericht Bonn Arazim und Honua über die WCCB-Eigentümerschaft. Bald danach gingen alle mit dem WCCB-Bau verflochtenen Firmen insolvent. Allein die jahrelangen juristischen „Aufräumarbeiten“ danach kosteten die Stadt Bonn mehr als zehn Millionen Euro.

Aus Platzgründen war das Gericht in den Gürzenich umgezogen: Coronabedingt hätten neben dem Gericht und den Parteienvertreter lediglich vier Zuschauer samt Pressevertreter im größten Saal des Verwaltungsgerichts Platz gefunden, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Vogt. Der Gürzenich-Saal ist im Regelfall für große Veranstaltungen bekannt, zu denen auch die Prunksitzungen des Kölner Karnevals gehören.

Tief stieg der Richter am Donnerstag in das komplexe Geschehen rund um den WCCB-Skandal ein, er begann mit einem Rückblick auf jene Ratssitzung im Dezember 2005, nach der das WCCB-Schicksal seinen Lauf nahm, und endete mit dem Zusammenbruch des Projekts im Herbst 2009. Seit 2015 ist das WCCB in Betrieb.

Kurz nach der Urteilsverkündung erklärte die Stadt Bonn in einer Mitteilung, zunächst keine Stellung nehmen zu wollen. „Die Stadt wird die Entscheidungen bewerten, sobald die Urteilsgründe schriftlich vorliegen, was voraussichtlich in zwei bis drei Wochen der Fall sein wird.“

Dieser Artikel erschien zuerst im Bonner „General-Anzeiger“

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