Gerichtsurteil in Köln Bonner Ex-OB Dieckmann muss Schadenersatz an Stadt zahlen

Köln/Bonn · Die Stadt Bonn hatte Dieckmann wegen des Finanzdebakels im Zusammenhang mit dem Bau des Bonner Kongresszentrums WCCB verklagt. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln sein Urteil gesprochen.

 Bärbel Dieckmann, ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, steht im Festsaal des Gürzenich, der als Gerichtssaal des Verwaltungsgerichts fungiert.

Bärbel Dieckmann, ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, steht im Festsaal des Gürzenich, der als Gerichtssaal des Verwaltungsgerichts fungiert.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) muss eine Million Euro Schadenersatz an die Stadt Bonn zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden. Die Stadt hatte Dieckmann wegen des Finanzdebakels im Zusammenhang mit dem Bau des Bonner Kongresszentrums WCCB verklagt.

Das Gericht urteilte in dem Zivilprozess, dass Dieckmann Dienstpflichten verletzt habe, unter anderem indem sie den Stadtrat seinerzeit nicht ausreichend über mögliche finanzielle Risiken informiert habe. Der ebenfalls beklagte frühere Bonner Stadtdirektor muss laut Urteil ebenfalls eine Million Euro Schadenersatz zahlen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

(chal/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort