Prozess nach Überfall in Twisteden Irrland-Geldautomatensprenger zu sechs Jahren Haft verurteilt

Kevelaer · Das nächste Urteil im Prozess um die Automatensprengung im Irrland ist gesprochen worden. Der mutmaßliche Kopf der Band muss mehrere Jahre hinter Gitter.

 Der Automat wurde bei der Sprengung komplett zerstört.

Der Automat wurde bei der Sprengung komplett zerstört.

Foto: Guido Schulmann

Ein 29-Jähriger soll als Kopf einer dreiköpfigen Bande für Geldautomatensprengungen unter anderem in Kevelaer, Moers und Tönisvorst sowie für mehrere Einbrüche verantwortlich sein. Während seine Mittäter bereits im vergangenen Jahr verurteilt worden waren, erging nun der Schuldspruch gegen den Kempener. Für den Einbruch in eine Gaststätte in Krefeld wurde der Deutsche zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, für die teils vergeblichen Automatensprengungen zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Im Oktober 2018 war das Trio gegen zwei Uhr nachts am Freizeitpark aufgetaucht. Der Angeklagte und seine Komplizen lösten eine Explosion aus, durch die die Abdeckung des Geldautomaten abgerissen wurde und etwa 20 Meter weit durch die Luft flog. Die Detonation beschädigte den Tresor im Geldautomaten nur oberflächlich, die Täter konnten ihn nicht öffnen und waren schließlich ohne Beute geflüchtet. Der Staatsanwaltschaft zu Folge habe der mehrfach vorbestrafte 29-Jährige „rücksichtslos“ gehandelt. Er sei ein „Lügner und Manipulator“, dem es egal gewesen sei, ob andere Menschen zu Schaden kommen. "Der Angeklagte hat es in Kauf genommen, dass dabei Menschen verletzt werden“, sagte der Staatsanwalt. Der Beschuldigte habe an notorischem Geldmangel gelitten und sei deshalb als Kopf eines Trios auf die Idee der Sprengungen gekommen. „Für mich steht es fest, dass die Taten mit seiner Beteiligung so stattgefunden haben“, sagte der Staatsanwalt. Allzu üppig war die Beweislast gegen den Angeklagten zumindest bei den Fällen in Moers und Kevelaer allerdings nicht. Der Beschuldigte bestätigte, im Irrland vor Ort gewesen zu sein, um die Vorgänge zu beobachten. „Ich bin Vater einer Tochter. Ich setze doch bei einer Sprengung nicht mein Leben aufs Spiel. Wie sieht das aus, wenn ich zum Elternsprechtag ohne Arme komme?“, sagte der 29-Jährige. Tatbeteiligt sei er also nicht gewesen.

 „Mir ist klar, dass die Umstände für meinen Mandaten unglücklich sind. Aber die Beweisaufnahme der Staatsanwaltschaft ist zu dünn“, sagte der Verteidiger. Zudem müsse ins Urteil einfließen, dass der hochbegabte Angeklagte einem psychologischen Urteil zu Folge an einer bipolaren Störung leide. Der Vorsitzende Richter folgte dieser Darstellung nicht. Der Automatensprenger sei voll schuldfähig – und eine Gefahr für die Allgemeinheit.

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