Wegen ungleicher Bezahlung Grundschullehrerinnen ziehen vor Oberverwaltungsgericht in Münster

Münster · Zwei Grundschullehrerinnen ziehen wegen ungleicher Bezahlung vor das nordrhein-westfälische Oberlverwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Mai die seit Jahren umstrittenen Gehaltsunterschiede zwischen Grundschul- und Gymnasiallehrern mit zwei Urteilen gebilligt, wegen der grundsätzlichen Bedeutung die eingehende Berufung aber zugelassen.

 Zwei Grundschullehrerinnen ziehen wegen ungleicher Bezahlung vor das Oberverwaltungsgericht in Münster (Symbolbild).

Zwei Grundschullehrerinnen ziehen wegen ungleicher Bezahlung vor das Oberverwaltungsgericht in Münster (Symbolbild).

Foto: dpa/Stefan Puchner

Den Eingang der Berufung bestätigte am Dienstag eine OVG-Sprecherin.
Grundschullehrer bekommen in NRW die Besoldungsstufe A12, Gymnasiallehrer A13. Der Unterschied beträgt im Grundgehalt für Berufsanfänger deutlich über 400 Euro brutto monatlich. Die klagenden Lehrerinnen hatten auf die seit 2009 in NRW weitgehend angeglichene Ausbildung beider Gruppen verwiesen. Außerdem unterschieden sich die ausgeübten Tätigkeiten nicht so wesentlich, dass der Unterschied gerechtfertigt sei, hatten die Lehrerinnen argumentiert.

Dem widersprach das Gericht. Erstens habe der Gesetzgeber verfassungsrechtlich weiten Spielraum bei der Gestaltung der Besoldungsgruppen. Zweitens sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Der Berufsalltag an Grund-, Haupt- und Realschulen einerseits und Gymnasien und Gesamtschulen andererseits unterscheide sich so stark, dass die unterschiedlichen Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich seien.

(toc/dpa)
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