Hückeswagener Zivilklage vor dem Amtsgericht Richter weist Beleidigungsklage ab

Hückeswagen · Die Bezeichnung von des Hückeswagener AfD-Vorsitzenden Markus Lietza als „bildungsfern“ ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das urteilte jetzt der Richter am Amtsgericht Wipperfürth.

 Als Politiker muss der Hückeswagener AfD-Politiker die umstrittene Bezeichnung aushalten. Urteilte jedenfalls der Richter am Amtsgericht Wipperfürth.

Als Politiker muss der Hückeswagener AfD-Politiker die umstrittene Bezeichnung aushalten. Urteilte jedenfalls der Richter am Amtsgericht Wipperfürth.

Foto: DPA

Drei Wochen ist es her, dass sich Iris Kausemann, die Vorsitzende der Hückeswagener Abteilung des Bergischen Geschichtsvereins (BGV), wegen einer Zivilklage vor dem Amtsgericht Wipperfürth wiedergefunden hatte. Geklagt hatte der Vorsitzende der Hückeswagener AfD, Markus Lietza. Iris Kausemann hatte Lietza in einem Artikel in unserer Zeitung vom 4. Mai 2021 als „bildungsfern“ bezeichnet. Jetzt verkündete der Amtsrichter nun seine Entscheidung: „Die Klage ist abgewiesen worden.“ Damit sei die Bezeichnung als „bildungsfern“ nicht justiziabel und durch die Meinungsfreiheit gedeckt.