Fall Maradona Acht Mediziner wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Buenos Aires · Nach dem Tod von Fußball-Legende Diego Maradona müssen sich acht Mediziner wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Der Prozess könnte Ende 2023 oder Anfang 2024 beginnen.

 Diego Maradona bei der Gala zur Wahl des Weltfußballers 2016 und der Weltfußballerin 2016.

Diego Maradona bei der Gala zur Wahl des Weltfußballers 2016 und der Weltfußballerin 2016.

Foto: dpa/Patrick Seeger/DPA

Acht Mediziner müssen sich im Zusammenhang mit dem Tod der argentinischen Fußball-Legende Diego Maradona vor Gericht verantworten. Gegen die acht Personen, zu denen auch Maradonas Leibarzt Leopoldo Luque gehört, wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Der Gruppe wird vorgeworfen, sie hätte „fahrlässig“ gehandelt und Maradonas Tod somit mit verschuldet.

Der zuständige Richter gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer mündlichen und öffentlichen Hauptverhandlung gegen die Angeklagten statt, wie örtliche Medien am Mittwoch unter Berufung auf Justizkreise berichteten. Der Prozess könnte Ende 2023 oder Anfang 2024 beginnen.

Maradona war im November 2020 im Alter von 60 Jahren gestorben, laut offiziellen Angaben an den Folgen eines Herzinfarktes. Drei Wochen vor seinem Tod hatte sich Maradona wegen eines Blutgerinnsels einer Operation am Gehirn unterzogen, die von Luque durchgeführt wurde. Nur acht Tage danach wurde Maradona aus dem Krankenhaus entlassen, um sich in seinem Haus in Tigres zu erholen. Dort starb er wenig später. Laut Anklage hätten die behandelnden Mediziner Maradona nicht ausreichend betreut, sondern ihn durch „Unterlassung seinem Schicksal überlassen“.

Neben Luque gehören auch die Psychiaterin Agustina Cosachov, der Psychologe Carlos Diaz sowie die medizinische Koordinatorin Nancy Forlini zu den Angeklagten. Unter den vier weiteren Personen sind Krankenschwestern und Pflegerinnen.

Laut Staatsanwaltschaft hätte die Gruppe Maradona in eine „Situation der Hilflosigkeit“ gebracht. Weiter hieß es, die Angeklagten seien „Protagonisten einer beispiellosen, völlig mangelhaften und rücksichtslosen Krankenhauseinweisung zu Hause“, gewesen und angeblich verantwortlich für eine „Reihe von Improvisationen, Managementfehlern und Mängeln“.

Sollten die Angeklagten schuldig gesprochen werden, drohen ihnen Haftstrafen zwischen acht und 25 Jahren.

(lonn/SID/dpa)
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