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Urteil am Verwaltungsgericht Köln Verfassungsschutz muss Ex-AfDler Kalbitz keine Unterlagen überlassen

Köln · Das Verwaltungsgericht Köln hat zwei Klagen des ehemaligen AfD-Politikers Andreas Kalbitz gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz abgewiesen. Die Behörde muss Kalbitz keine von ihm verlangten Unterlagen überlassen und auch keine weitergehenden Auskünfte erteilen. Das teilte das Gericht mit.

 Der Verfassungsschutz muss Ex-AfDler Kalbitz keine Unterlagen überlassen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. (Symbolbild)

Der Verfassungsschutz muss Ex-AfDler Kalbitz keine Unterlagen überlassen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. (Symbolbild)

Foto: David-Wolfgang Ebener

Zu den von Kalbitz angefragten Daten und Akten über seine Person habe der Verfassungsschutz ihm bereits Auskünfte erteilt. Darüber hinaus habe das Bundesamt zu Recht abgelehnt, ihm das als Verschlusssache deklarierte Gutachten zur Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als erwiesen extremistische Bestrebung von März 2020 zu überlassen.

Kalbitz ist Abgeordneter im brandenburgischen Landtag und war bis zur Aberkennung seiner Parteizugehörigkeit im Mai 2020 Mitglied der AfD. Er gehörte zu den Gründern des sogenannten Flügels, einer völkisch-nationalistischen Gruppierung innerhalb der Partei.

Im März 2020 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln ein Gutachten zur Einstufung des Flügels als erwiesen extremistische Bestrebung erstellt, in dem Kalbitz namentlich erwähnt wurde. Daraufhin beantragte der Politiker nach Angaben des Gerichts beim Bundesamt die Übersendung der über ihn geführten Personenakte, die Überlassung des Gutachtens vom 12. März 2020, die Übersendung der Nachweise über seine angeblichen Kontakte zur „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) sowie Auskunft zu den über ihn gespeicherten Daten. Der Verfassungsschutz lehnte demnach die Übersendung der Dokumente ab, erteilte zur Personenakte und den gespeicherten Daten sowie zu den HDJ-Erkenntnissen jedoch umfangreich Auskunft.

Mit seinen zwei Klagen habe Kalbitz seine Anträge auf Übersendung der geforderten Unterlagen weiter verfolgt, hieß es weiter. Über die bereits erteilten Auskünfte hinaus habe der Kläger jedoch keinen Anspruch auf Überlassung der Dokumente, entschied das Gericht.

Gegen die Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

(kag/epd)
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