OVG-Urteil betrifft Millionen Bürger Zu hohe Abwassergebühr – so gibt es Geld zurück

Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht nennt die Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick 18 Prozent zu hoch. In anderen NRW-Kommunen sieht es ähnlich aus. Der Bund der Steuerzahler sagt, mit welchem Rechtskniff Bürger zu viel gezahlte Gebühren zurückbekommen.

 Für Abwasser verlangen viele Kommunen zu hohe Gebühren.

Für Abwasser verlangen viele Kommunen zu hohe Gebühren.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Eigentlich ging es im Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster nur um einen Bürger, der die Abwassergebühren in der Revier-Stadt Oer-Erkenschwick für zu hoch hielt. Doch die Richter gaben dem Mann in dem Musterverfahren recht und nannten die gesamte Kalkulation der Stadt rechtswidrig (Aktenzeichen: 9 A 1019/20). Das hat nun weitreichende Folgen, wie Harald Schledorn, Gebührenreferent beim Bund der Steuerzahler NRW, betont: „Das OVG-Urteil trifft Millionen Bürger in NRW. Das Gericht hat beanstandet, dass Oer-Erkenschwick einen zu hohen Zinssatz bei der kalkulatorischen Verzinsung angesetzt hat.“ Es dürften in diesem Fall maximal 2,42 Prozent sein. „Die meisten Kommunen in NRW nehmen aber mehr: Düsseldorf etwa 5,42 Prozent, Mönchengladbach 6,1 Prozent, Duisburg 4,7 Prozent und Wesel 5,42 Prozent.“