OVG-Urteil betrifft Millionen Bürger Zu hohe Abwassergebühr – so gibt es Geld zurück
Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht nennt die Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick 18 Prozent zu hoch. In anderen NRW-Kommunen sieht es ähnlich aus. Der Bund der Steuerzahler sagt, mit welchem Rechtskniff Bürger zu viel gezahlte Gebühren zurückbekommen.

Für Abwasser verlangen viele Kommunen zu hohe Gebühren.
Foto: dpa/Federico GambariniEigentlich ging es im Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster nur um einen Bürger, der die Abwassergebühren in der Revier-Stadt Oer-Erkenschwick für zu hoch hielt. Doch die Richter gaben dem Mann in dem Musterverfahren recht und nannten die gesamte Kalkulation der Stadt rechtswidrig (Aktenzeichen: 9 A 1019/20). Das hat nun weitreichende Folgen, wie Harald Schledorn, Gebührenreferent beim Bund der Steuerzahler NRW, betont: „Das OVG-Urteil trifft Millionen Bürger in NRW. Das Gericht hat beanstandet, dass Oer-Erkenschwick einen zu hohen Zinssatz bei der kalkulatorischen Verzinsung angesetzt hat.“ Es dürften in diesem Fall maximal 2,42 Prozent sein. „Die meisten Kommunen in NRW nehmen aber mehr: Düsseldorf etwa 5,42 Prozent, Mönchengladbach 6,1 Prozent, Duisburg 4,7 Prozent und Wesel 5,42 Prozent.“