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„Unerträgliche Tat“ in Bochum Mehr als vier Jahre Haft nach Missbrauch von schwerbehindertem Mädchen

Bochum · Nach dem sexuellen Missbrauch eines schwerbehinderten Mädchens ist ein Montagearbeiter aus Herne zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

 Das Landgericht in Bochum (Symbolbild).

Das Landgericht in Bochum (Symbolbild).

Foto: dpa/Guido Kirchner

Der Angeklagte hatte gestanden, sich an der fünfjährigen Enkelin seiner Lebensgefährtin vergangen zu haben. Das Mädchen war von seinen Eltern für einige Stunden in die Obhut der Oma gegeben worden. Laut Urteil am Dienstag war es so schwer behindert, dass es sich nicht wehren konnte. Der Missbrauch wurde sogar fotografiert.

Die Tat war aufgefallen, nachdem der 50 Jahre alte Deutsche wegen der Verbreitung von Kinderpornografie ins Visier von US-Ermittlern geraten war. Bei einer Hausdurchsuchung im Januar 2019 wurden bei dem Angeklagten knapp 12.000 kinderpornografische Dateien sichergestellt. Auf einem Handy waren darüber hinaus Missbrauchsfotos der Fünfjährigen.

Richter Carsten Schwadrat sprach bei der Urteilsbegründung am Bochumer Landgericht von einer „unerträglichen Tat“.

(mba/dpa)
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