Urteil gegen Familienvater Drei Jahre Haft für Willicher wegen Kindesmissbrauchs

Willich · Vor dem Krefelder Landgericht, 1. Große Strafkammer (Jugendkammer), ist am Montag das Urteil gegen einen 55-jährigen Willicher gefallen.

 Am Landgericht in Krefeld wurde jetzt das Urteil gegen den Familienvater gesprochen.

Am Landgericht in Krefeld wurde jetzt das Urteil gegen den Familienvater gesprochen.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Er erhielt wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern in zwei Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit sexueller Nötigung, in dem anderen Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren. Einer der ursprünglich vier Tatvorwürfe wurde fallengelassen.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Willicher zwischen Juli und November 2020 mehrfach sexuelle Handlungen an seiner damals 13 Jahre alten Tochter in der gemeinsamen Wohnung vorgenommen hatte. Vor Plädoyers und Urteil führte eine Sachverständige aus, dass sie die Aussagen der Tochter für absolut glaubwürdig halte. Der 55-Jährige auf der Anklagebank hatte sich hingegen nicht geständig gezeigt; schon am ersten Verhandlungstag bestritt er sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe und blieb auch bis zum Schluss des Prozesses bei dieser Aussage.

Während des Verfahrens waren mehrere Zeugen gehört worden. So erzählte eine Lehrerin, die Jugendliche habe sich ihr anvertraut, ihr gesagt, der Vater habe sich an ihr vergangen. Familienangehörige erklärten indes im Zeugenstand, nichts von dem Missbrauch gewusst zu haben. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren gefordert, der Verteidiger bat die Kammer, seinen Mandanten entweder freizusprechen oder „höchstens“ eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

(sst)
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