Hochschulpolitik Scharfe Kritik am „Doktor zweiter Klasse“

Düsseldorf · CDU und FDP in NRW wollen Fachhochschulen das alleinige Promotionsrecht geben. Die Universitäten fürchten eine Nivellierung.

 Zwar promovieren immer mehr FH-Absolventen in Kooperation mit den Unis, doch der Weg zum Doktortitel soll für sie nun leichter werden.

Zwar promovieren immer mehr FH-Absolventen in Kooperation mit den Unis, doch der Weg zum Doktortitel soll für sie nun leichter werden.

Foto: dpa-tmn/Jens Schierenbeck

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition in NRW will ein eigenständiges Promotionsrecht für Fachhochschulen (FHs) einführen. „Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und FDP darauf geeinigt, Wege zur Promotion an FHs zu verbessern. Die Fachhochschulen haben in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte in der Forschung gemacht – insbesondere in der anwendungsorientierten Forschung -, die wir würdigen wollen“, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Moritz Körner, unserer Redaktion. Bisher können Absolventen der Fachhochschulen nur in Kooperation mit den Universitäten in einem sogenannten Graduierteninstitut promovieren.

Die geplante Änderung kommt einem Paradigmenwechsel gleich. Die Trennung zwischen Universitäten und Fachhochschulen war bisher sehr deutlich: Kernaufgabe der Universitäten ist die Wissenschaft, also Forschung und Lehre. Bei den Fachhochschulen hingegen steht die anwendungsbezogene Lehre im Vordergrund, also die berufliche Ausbildung. Bisher ist Hessen das einzige Bundesland, das ein ähnliches Promotionsrecht für Fachhochschulen eingeführt hat. In allen übrigen Bundesländern ist dies den Universitäten vorbehalten.

Die geplante Neuerung geht auf einen Änderungsantrag der regierungstragenden CDU- und FDP-Fraktion zum neuen Hochschulgesetz zurück. Die parteilose NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen will den Hochschulen mit dem Gesetz wieder mehr Autonomie geben und damit die Änderungen größtenteils wieder rückgängig machen, die die rot-grüne Vorgängerregierung Ende 2014 eingeführt hatte.

Die Gesetzesnovelle stieß in einer Expertenanhörung am Mittwoch im Landtag auf viel Beifall. Kritik gab es aber an dem geplanten Promotionsrecht für Fachhochschulen, insbesondere von Seiten der Universitäten: „Vieles spricht dafür, dass der Änderungsantrag übereilt eingebracht wurde, ohne ausreichend auf seine Konsequenzen für das Wissenschaftssystem in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland hin geprüft worden zu sein“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Kanzler der NRW-Universitäten. Die von CDU und FDP geplante Einführung von „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ werde zu ineffizienten Parallelstrukturen führen. Um die Fachhochschulen überhaupt in die Lage zu versetzen, Doktoranden angemessen zu betreuen, müsse die Personal- und Sachausstattung deutlich erhöht werden. Sollte ein solcher Ressourcenzuwachs auf Kosten der Universitäten gehen, riskiere man künftige Forschungserfolge. Ohnehin liege NRW bei der Betreuungsrelation von Doktoranden zu Professoren bundesweit auf den hinteren Plätzen.

Aber die Einwände der Kanzler der Universitäten gehen noch weiter. Sie fürchten auch um die Durchlässigkeit des Systems. Davon, dass die Universitäten an den Promotionen der Fachhochschulabsolventen bisher beteiligt sind, profitierten alle Beteiligten.

Zugleich warnen die Vertreter der Universitäten, dass es künftig Doktortitel erster und zweiter Klasse geben könnte – und nicht zuletzt eine Doktorschwemme. Die Landesregierung würde „sehenden Auges dem Format einer Low-Quality-Promotion an den Fachhochschulen“ den Weg bereiten, meinen die Kanzler.

Noch schärfere Kritik übte der Deutsche Hochschulverband (DHV) NRW. Aus seiner Sicht ist der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP geeignet, ohne Not und tragfähige Begründung das gegliederte, differenzierte und seit Jahrzehnten bewährte nordrheinwestfälische Hochschulsystem zu nivellieren und die Universität als aussagekräftige „Marke“ mit ihrem Alleinstellungsmerkmal „Promotionsrecht“ zu schleifen.

In Deutschland promovieren jedes Jahr 30.000 Studierende. Der Anspruch, dass jede Promotion auch Erkenntnisse liefern und zum wissenschaftlichen Fortschritt beitragen soll, drohe verloren zu gehen, erklärte Christian von Coelln, DHV-Landesvorsitzender. Aufgrund steigenden Besoldungsdrucks werde die FH ihren entscheidenden Vorteil verlieren, zu relativ geringen Kosten vom Arbeitsmarkt sehr gut angenommene Absolventen hervorzubringen.

Aus Sicht der FDP verfangen diese Argumente nicht: „Für uns spielt die Qualität der Promotion die entscheidende Rolle“, so Körner. Deswegen solle das Promotionsrecht der FHn auch nur nach einer Evaluation durch den Wissenschaftsrat möglich sein. Diese werde anschließend regelmäßig durch den Wissenschaftsrat überprüft und könne bei mangelnder Qualität wieder entzogen werden. Niveauverluste werde es daher nicht geben, sagte Körner und fügte hinzu: „Die Universitäten haben es auch weiterhin in der Hand, die Durchlässigkeit zu den FHs im Rahmen von kooperativen Promotionen zu stärken.“

Der FDP-Politiker erhob seinerseits schwere Vorwürfe gegen die Hochschulen: „Außerdem gab es in einer Arbeitsgruppe des Ministeriums gemeinsam mit Universitäten und Fachhochschulen die Möglichkeit, Vorschläge für bessere Wege zur Promotion an FHs zu entwickeln. Leider wurden in dieser Arbeitsgruppe keine Kompromisse erzielt, so dass der Änderungsantrag der Fraktionen nötig wurde.“

(kib)
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